Romano Marco · Nationalrat · 2021-09-30
Romano Marco · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-09-30
Wortprotokoll
Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat an ihrer Sitzung vom 31. August 2021 diese Motion, die vom Ständerat am 16. März einstimmig angenommen wurde, geprüft und diskutiert. Mit 17 zu 8 Stimmen empfiehlt die Kommission klar, die abgeänderte Motion anzunehmen. Die Stossrichtung bleibt die gleiche, der Text wurde ausgebaut und somit präzisiert.
Ziel des Vorstosses ist, dass die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen auf Fahrer von Lieferwagen ab 2,5 Tonnen im gewerbsmässigen Strassengütertransport ausgedehnt werden, analog zu den bestehenden Bestimmungen im Schwerverkehr und unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der EU. Die neue Formulierung der nationalrätlichen Kommission nimmt grundsätzlich die Forderung der ursprünglichen Motion auf. Sie lautet neu: "Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, wie die Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen auf Fahrer von Lieferwagen ab 2,5 Tonnen im gewerbsmässigen Strassengütertransport unter Berücksichtigung der Entwicklungen in der EU ausgedehnt werden könnten. Dabei soll er den grösstmöglichen Spielraum ausloten, um eine einfache und kostengünstige Lösung zu suchen. Auf eine strengere und vorzeitige Umsetzung der künftigen EU-Vorschriften, also einen Swiss Finish, ist zu verzichten."
Zu betonen ist, dass auch der Bundesrat die Motion zur Annahme empfiehlt. Der Handlungsbedarf ist gegeben, auch wenn rechtlich einige Aspekte noch zu vertiefen sind. Deswegen wünscht die Kommission, dass der Bundesrat alle Möglichkeiten prüft, um das Ziel zu konkretisieren. Im Strassengüterverkehr müssen betreffend Arbeits- und Ruhezeiten gleich lange Spiesse gelten. Dazu sollen alle Varianten analysiert werden, damit die Regelung einfach und kostengünstig bleibt. Nichts muss vorgezogen werden.
Schlussendlich ist ein Swiss Finish zu vermeiden, sodass in der Schweiz nicht strengere und kompliziertere Regeln eingeführt und durchgesetzt werden. Nicht zu vergessen ist hier, dass dann die Kantone die Kontrollen durchführen müssen; auch dies darf für die Kantone keine Last sein.
Der Handlungsbedarf ist also gegeben, ein gewisser Handlungsspielraum auch. Somit sieht die Mehrheit der Kommission - das Stimmenverhältnis war wie gesagt 17 zu 8 Stimmen - eine Chance für Gesetzesanpassungen zugunsten der Branche und letzten Endes der Verkehrssicherheit.