Vallender Dorle · Nationalrat · 2000-03-22
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-22
Wortprotokoll
Die Volksinitiative "Mehr Rechte für das Volk dank dem Referendum mit Gegenvorschlag" will die Palette der Volksrechte um das so genannte konstruktive Referendum ergänzen. Das Ziel der Initianten ist es, dass neben dem fakultativen Gesetzesreferendum auch das so genannte konstruktive Referendum von 50 000 stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern oder von acht Kantonen innert der ordentlichen Referendumsfrist, d. h. nach Erlass eines Bundesgesetzes durch das Parlament, benutzt werden kann.
Der Titel der Initiative ist zugleich auch ihr Ziel. Das neu vorgeschlagene Instrument soll es den Stimmberechtigten ermöglichen, vom Parlament verabschiedetes Recht abzuändern und mit einem Gegenvorschlag einzelne Bestimmungen einer Vorlage in ihrem Sinne zu verbessern, ohne dass das fakultative Referendum gegen das ganze Gesetz ergriffen werden müsste. Dabei müssen diese Gegenvorschläge im Parlament bereits von mindestens fünf Prozent der Mitglieder eines Rates befürwortet sein.
Der Volksvorschlag im Sinne des konstruktiven Referendums ersetzt aber nicht das normale, negierende, fakultative Referendum. Dies bedeutet, dass diejenigen Stimmberechtigten, die den Status quo beibehalten möchten, das fakultative Referendum benutzen müssen.
Die Initiative ist mit 123 205 gültigen Unterschriften zustande gekommen und im März 1997 eingereicht worden. Sie wird unter anderem unterstützt vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund, von der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz, der Grünen Partei der Schweiz und der Evangelischen Volkspartei der Schweiz, ebenso vom Verein Alpeninitiative, vom Verkehrs-Club der Schweiz, vom WWF Schweiz und von anderen Organisationen.
Ihre Kommission hat an zwei Sitzungen sowohl einen Vertreter der Initianten angehört als auch diese Initiative diskutiert. Die Mehrheit der Kommission kommt zum gleichen Ergebnis wie schon Bundesrat und Ständerat und beantragt, die Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Die Kommissionsmehrheit hat sich dabei im Einzelnen von den folgenden Überlegungen leiten lassen:
1. Das konstruktive Referendum ist eine Mischung von Initiative und Referendum und soll nach dem Willen der Initianten die Volksrechte verfeinern. Dies ist allerdings fraglich. Viel eher ist davon auszugehen, dass die Möglichkeit von einem oder mehreren Volksvorschlägen dazu führt, dass das von der Parlamentsmehrheit geschnürte Gesetzespaket aufgebrochen und beliebig zerpflückt wird. Die Zerstörung des im Parlament gefundenen Konsenses durch einzelne Minderheiten ist damit vorprogrammiert. Dieser wahrscheinlich härteste Einwand birgt aus der Sicht der Kommissionsmehrheit die Gefahr in sich, dass die Gesetzgebung inkohärent wird. Auch wenn die Volksvorschläge auf ihre Verfassungs- und Völkerrechtstauglichkeit hin überprüft würden, kann die Gefahr des so genannten Rosinenpickens durch einzelne Bürgergruppen nicht gebannt werden.
Die Aufgabe des Parlamentes, Kompromisse zu ermöglichen, die die verschiedenen Sichtweisen unserer pluralistischen Gesellschaft berücksichtigen, wird damit noch schwieriger, wenn nicht sogar verunmöglicht.
2. Die Idee, dass das Volk mit eigenen Gesetzesvorschlägen positiv, also konstruktiv, in den Gesetzgebungsprozess eingreifen kann, ist zunächst bestechend. Es ergibt sich bei näherer Prüfung aber, dass von diesem Vorgehen einzig die gegenüber dem Entscheid der Parlamentsmehrheit unterlegenen Bürgergruppen profitieren würden. Ein Blick auf die Gesetzgebung in dieser Session verdeutlicht dies.
Im Zusammenhang mit dem Heilmittelgesetz könnte die Gruppe der Drogisten gegen die Gruppe der Apotheker eigene Vorschläge einbringen, ebenso der Versandhandel gegen die Apotheker, und die Pharmaindustrie könnte eigene Volksvorschläge für Parallelimporte einbringen.
Im Zusammenhang mit dem Elektrizitätsmarktgesetz würde die Gruppe der AKW-Betreiber in der Entschädigungsfrage gegen die Gebirgskantone antreten, die Gruppe der Verfechter einer nationalen privaten Netzgesellschaft gegen die Verfechter einer staatlichen, und beide würden gegen die Gruppe derjenigen antreten, die mehrere Netzgesellschaften favorisieren. Auf der Gegenseite wäre das Stimmvolk, das im Abstimmungskampf diese verschiedenen Volksvorschläge analysieren und gewichten müsste.
[PAGE 390] Ein Blick auf in der Botschaft enthaltene Beispiele für solche Abstimmungsvorlagen mit Haupt- und Eventualfragen sowie mit Stichfragen, ergänzt durch ein zusätzliches fakultatives Referendum, macht deutlich, dass das konstruktive Referendum die direkte Demokratie überfordert. Eine Gesetzesvorlage gleicht schon bei zwei Gegenvorschlägen mit zusätzlichem fakultativem Referendum eher einem Puzzle, ohne dass die unterschiedlichen rechtlichen und finanziellen Folgen dieses Zusammensetzspiels für den Einzelnen überblickbar wären.
Zu befürchten ist, dass das konstruktive Referendum das zu beobachtende Desinteresse an politischen Fragen noch verstärken würde. Dies ist im Interesse der Erhaltung der direkten Demokratie abzuwenden.
3. Damit kommen wir zu einem weiteren Einwand der Kommissionsmehrheit. Im heutigen System amtet das Volk dank seines Vetorechtes bei Gesetzesvorlagen als "Rekursinstanz". Bei Einführung des konstruktiven Referendums würde dagegen das Parlament den Stimmberechtigten einen Teil seiner Gesetzgebungsgewalt abtreten. Dies ist darum abzulehnen, weil damit einzelne Minderheiten Organqualität beanspruchen würden, die heute einzig den beiden Kammern des Parlamentes zukommt. Diese Schwächung des Parlamentes, indem zehn Nationalräte und Nationalrätinnen mittels Zustimmung zu einem Einzelantrag den Antrag der Parlamentsmehrheit aushebeln könnten, ist abzulehnen.
4. Es gibt noch weitere Einwände. Unser Gesetzgebungsprozess gilt als langsam. Die Einführung des konstruktiven Referendums würde diesen Trend noch verstärken, müssten doch die im Parlament unterlegenen Minderheitsanträge, nachdem sie auf ihre Verfassungs- und Völkerrechtskonformität überprüft worden wären, ebenfalls veröffentlicht werden, damit Parteien und Bürgergruppierungen daraus Volksvorschläge erstellen und zur Abstimmung bringen könnten.
5. Die Kommission hat auch diskutiert, wie weit das Scheitern des Paketes Volksrechte im Rahmen der Verfassungsrevision und das Problem der direkten Demokratie bei einem allfälligen Beitritt der Schweiz zur EU einen Einfluss auf die Haltung gegenüber der Initiative haben.
Die Mehrheit ist der Meinung, dass sich die Reform im Sinne der Europatauglichkeit unserer Volksrechte derzeit nicht aufdrängt. Probleme sind dann zu lösen, wenn sie sich stellen, nicht auf Vorrat und schon gar nicht in vorauseilendem Gehorsam. Derzeit diskutieren wir die bilateralen Verträge mit der EU, die keine Auswirkungen auf unsere Volksrechte haben. Dagegen ist die Kommission der Meinung, dass die Reform der Volksrechte nach dem Scheitern in der letzten Legislatur generell erneut diskutiert werden sollte. Sie hat eine Subkommission beauftragt, in Abstimmung mit der Subkommission der ständerätlichen Kommission entsprechende Vorschläge zu entwickeln. Diese Bereitschaft der Kommission zeigt, dass es keineswegs darum geht, jegliche Veränderung der Volksrechte abzublocken. Wenn sie aber die vorliegende Initiative mit 15 zu 8 Stimmen ablehnt, dann tut sie dies im Bewusstsein, dass das konstruktive Referendum keine Verbesserung des politischen Diskurses bringt, sondern eine Aufwertung der Vertreter von Einzelinteressen darstellt. Die Gesamtverantwortung für eine ausgewogene und folgerichtige Gesetzgebungsarbeit kann letztlich nur das Parlament übernehmen.
Ich bitte Sie namens der Mehrheit, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.