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Rieder Beat · Ständerat · 2021-11-29

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-11-29

Wortprotokoll

Es naht der Apéro; ich versuche es kurz zu machen.

Die parlamentarische Initiative Hêche, übernommen von Ständerat Levrat, möchte das Entschuldungsverfahren verbessern. Gegenwärtig besteht eine ungenügende Koordination zwischen den aussergerichtlichen Nachlassverträgen und/oder einvernehmlich privaten Schuldbereinigungen gestützt auf Artikel 333 ff. SchKG, welche regelmässig durch die kantonalen und kommunalen Schuldenberatungsstellen angestrebt werden. Mangels Einigung unter den Gläubigern erfolgt im Anschluss daran regelmässig ein Nachlassverfahren. Eine ungenügende Koordination dieser Verfahren führt dazu, dass im Nachlassverfahren die Verhandlungen mit den Gläubigern wieder von vorne begonnen werden müssen, was zu unnötigen Kosten für alle Beteiligten führt.

Die parlamentarische Initiative 18.430 verlangt nun eine bessere Koordination. Bezüglich der Umsetzung ist zu beachten, dass beide Räte nicht nur dieser parlamentarischen Initiative Folge gegeben haben, sondern auch die Motionen Hêche [PAGE 1105] 18.3510 und Flach 18.3683 angenommen haben. Die Vorschläge des Bundesrates zur Umsetzung dieser Motionen liegen gegenwärtig noch nicht vor. Ihre Kommission ist der Ansicht, dass wir die Vorschläge des Bundesrates abwarten sollten und gegebenenfalls nach Vorliegen des Berichtes zur Umsetzung der beiden Motionen entscheiden können, ob das weitere Vorgehen angegangen und wie die Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative in Angriff genommen werden soll.

Sie beantragt Ihnen daher gestützt auf Artikel 113 des Parlamentsgesetzes, die Frist für die Ausarbeitung eines Erlassentwurfes um zwei Jahre, bis zur Wintersession 2023, zu verlängern. Bis dahin dürfte der Bericht des Bundesrates zu den vorgenannten Motionen vorhanden sein. Dann kann auch die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates entscheiden, ob es Sinn macht, die parlamentarische Initiative weiterzuverfolgen, oder ob sie sich direkt im Rahmen einer Gesetzesvorlage des Bundesrates auch um die Problematik der Koordination der Entschuldungsverfahren kümmern soll.

Ich bitte Sie daher, dem einstimmigen Antrag Ihrer Kommission für Rechtsfragen zuzustimmen und die Fristverlängerung um zwei Jahre zu gewähren.