Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-11-30
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-11-30
Wortprotokoll
Sie haben es gehört, es geht hier um die Frage, ob ein ärztliches Melderecht eingeführt werden soll. Es ist ein Melderecht, das der Nationalrat abgelehnt, der Ständerat hingegen befürwortet hat. Es geht darum, dass Ärztinnen und Ärzte oder Psychologinnen und Psychologen die Möglichkeit haben, Fluglotsinnen oder Fluglotsen, aber auch Mitglieder der Besatzung dem Bundesamt für Zivilluftfahrt zu melden, wenn sie den Verdacht haben, dass diese unter physischen oder psychischen Gebrechen leiden, die die Flugsicherheit gefährden könnten.
Was passiert, wenn eine solche Meldung beim Bundesamt für Zivilluftfahrt erfolgt? Dann gibt es eine zusätzliche Abklärung. Das Ziel ist nicht, diese Person aus dem Flugverkehr zu ziehen, sondern eigentlich lautet das Ziel, diese Person weiterhin fliegen zu lassen, aber gleichzeitig eben zu überprüfen, ob die medizinische Tauglichkeit nach wie vor vorhanden ist. Es wurde gesagt, dass das Personal im Flugbereich bereits heute alle sechs bis zwölf Monate kontrolliert werde. Es ist eben so: Es kann sein, dass sich auch zwischen sechs oder zwölf Monaten eine Veränderung ergeben kann.
Ich denke, das Hauptanliegen, das Sie im Auge behalten sollten, besteht nicht darin, dem Flugverkehr Personal zu entziehen, sondern sicherzustellen, dass die Personen, die im Flugverkehr tätig sind, also Fluglotsinnen und Fluglotsen oder Personen aus der Belegschaft, weiterhin arbeiten können. Das ist auch das Ziel dieses Melderechts.
Es wurde erwähnt, dass im Strassenverkehrsrecht seit 1975 ein solches Melderecht besteht. Das kennen Sie. Sie haben wahrscheinlich alle schon Personen kennengelernt, bei denen der Arzt in einem gewissen Alter vielleicht festgestellt hat, dass die Fahrtauglichkeit infrage gestellt ist, und dann eine weitere Abklärung vorgenommen worden ist. Das heisst nicht automatisch, dass diese Person nicht mehr fahren kann, sondern das heisst: Es schaut jemand noch einmal genau hin. Im Vergleich mit dem Strassenverkehr, in welchem es vor allem auch um den Schwertransport und um Personentransporte geht - das wurde auch von der Minderheit gesagt -, ist das Schadenpotenzial in der Luftfahrt natürlich noch einmal um einiges grösser.
Die Erfahrungen im Strassenverkehrsrecht sind durchwegs positiv. Sie haben, glaube ich, noch nie von jemandem gehört, dass dieses Melderecht für Ärztinnen und Ärzte oder für Psychologinnen und Psychologen zu einer Schwierigkeit geführt hätte. Im Gegenteil: Die Sicherheit konnte damit, denke ich, erhöht werden.
Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin feststellt, dass eine gewisse Veränderung stattgefunden hat, die einer zusätzlichen Abklärung bedarf, weil Sie im Flugsektor in einem Bereich tätig sind, in dem Sie die Sicherheit von sehr vielen Menschen gleichzeitig gefährden könnten, ist es nicht für das Vertrauensverhältnis schädlich, wenn diese Möglichkeit einer zusätzlichen Abklärung geschaffen wird, sondern vielmehr, denke ich, der Sicherheit dienlich. Das dient letztlich auch den Personen, die sicher sein wollen, dass sie ihren Beruf in voller Kraft, ohne jegliche Beeinträchtigung ausüben. In diesem Sinne, denke ich, muss es auch vonseiten des Personals, das hier von einem solchen Melderecht betroffen ist, nicht als Misstrauen angeschaut werden, sondern als Möglichkeit, sicherstellen zu können, dass die Flugtauglichkeit jederzeit gegeben ist.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit Ihrer Kommission und damit dem Beschluss des Ständerates und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.