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Hegglin Peter · Ständerat · 2021-11-30

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-11-30

Wortprotokoll

Zur Position 802.A236.0110: Hier beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission eine Aufstockung um 233 Millionen Franken. Der Entscheid in der Kommission fiel mit 9 zu 3 Stimmen. Der Bundesrat hat diese zusätzliche Einlage in den Bahninfrastrukturfonds nicht vorgesehen, und zwar, weil in der Vergangenheit die Einlage aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe in den Bahninfrastrukturfonds im Sinne einer Sparmassnahme um jährlich rund 233 Millionen Franken gekürzt worden ist. Das hat sich dann in der BIF-Langfristplanung durch tiefere Einlagen niedergeschlagen. In den Jahren 2020 und 2021 wurde aufgrund der Covid-19-Pandemie die ungekürzte LSVA-Einlage in den Fonds eingelegt. Damit konnten Liquidität und Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur sichergestellt werden. Würde das auch in Zukunft erfolgen, hätte der Fonds langfristig einen grösseren finanziellen Spielraum.

Eine Erhöhung der BIF-Einlage hätte also zwei Effekte: Erstens stünden dem Bahninfrastrukturfonds pro Jahr gut 115[NB]Millionen Franken mehr Mittel für den Betrieb, den Substanzerhalt und den Ausbau zur Verfügung. Die Hälfte der LSVA-Einlage muss, gesetzlich verankert, für die Rückzahlung der BIF-Schulden aufgewendet werden. Zweitens könnten die Schulden des Bahninfrastrukturfonds - Ende 2021 sind es rund 6,6 Milliarden Franken - schneller zurückbezahlt werden. Würde die Bevorschussung zurückbezahlt, würden dem Bahninfrastrukturfonds zudem keine Mineralölsteuermittel mehr zugewiesen. Diese Mittel würden dann vollumfänglich dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds zur Verfügung stehen.

Auch mit der beantragten Erhöhung im Voranschlag 2022 und im Finanzplan sowie in der Planrechnung wird der Bahninfrastrukturfonds in den Jahren 2026 bis 2029 tiefe Ergebnisse ausweisen. Die gesetzlich geregelte Rückzahlung kann aber durch die Reservebildung im Voranschlag und im Finanzplan sichergestellt werden. Diese Ausführungen gelten unter den aktuellen Bedingungen.

Würde der Trassenpreis zur Entlastung der Transportunternehmen gesenkt, würden die Einnahmen der Trassenbetreiber sinken, und der Bahninfrastrukturfonds müsste diese Lücke, die jährlich zwischen 50 und 100 Millionen Franken betragen kann, schliessen. Diese Aufstockung wäre also eine Rückgängigmachung einer Sparmassnahme und eine Erhöhung des Spielraums für den Bahninfrastrukturfonds.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen diese Aufstockung. Beim Voranschlag fiel der Entscheid mit 7 zu 5 Stimmen, beim Finanzplan kam die Mehrheit mit 9 zu 3 Stimmen zustande. Ich gehöre zur Minderheit, gehe aber davon aus, dass die Minderheit ihre Begründung selber vortragen wird.