Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2021-11-30
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-11-30
Wortprotokoll
Der regionale Personenverkehr ist in der Schweiz das Herzstück des öffentlichen Verkehrs. Er ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen, mit der Beteiligung von zahlreichen Transportunternehmungen und deren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in allen Regionen des Landes. International gelten wir als grosses Vorbild, weil bei uns in der Schweiz das öffentliche Verkehrsnetz nicht nur die Städte verbindet, sondern flächendeckend auch in den ländlichen, weniger dicht bevölkerten Gegenden ein gut funktionierender Taktfahrplan angeboten wird.
Mit der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes werden die Regelungen für den öffentlichen Verkehr vereinfacht und an die Entwicklung der letzten Jahre angepasst. Die SP-Fraktion begrüsst, dass der Bundesrat mit der Vorlage den Service public im öffentlichen Verkehr - ein zentrales Anliegen unserer Partei - stärken will. Die Aufarbeitung der Subventionsfälle rund um die Postauto AG und die BLS AG hat gezeigt, dass es sinnvoll ist, die entsprechenden Bestimmungen zu verdeutlichen. Verschiedene Massnahmen konnten bereits umgesetzt werden. Für andere braucht es ergänzend eine gesetzliche Verankerung, die mit dieser Revision ebenfalls erfolgt.
Lassen Sie mich kurz auf einzelne Punkte der Revision eingehen: In Artikel 28 geht es um das historische Rollmaterial. Hier bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen. Aus Gründen der Transparenz ist es sinnvoll, wenn explizit auf Stufe Gesetz festgelegt wird, dass eine Abgeltung im Rahmen der RPV-Bestellung rechtlich in Ordnung ist. Der regionale Personenverkehr wird dadurch nicht teurer, da damit nur die heute gelebte Praxis rechtlich klar und transparent festgehalten wird, sodass die historischen Fahrzeuge weiterhin für strahlende Augen an Hochzeits-, Geburtstags- und anderen Festen sorgen können.
Ein weiterer zentraler Punkt für uns sind die Ausschreibungen. Für die SP-Fraktion ist die in der KVF-N in Artikel 31c eingebrachte Bestimmung zur Präzisierung der Ausschreibungen wichtig. In der Ausschreibungsplanung wird festgelegt, wann eine oder mehrere Linien ausgeschrieben werden sollen. Dies soll nicht willkürlich erfolgen, sondern nur dann, wenn ein Verkehrskonzept vorliegt, das einen optimierten öffentlichen Verkehr anstrebt. Wenn hingegen ein Kanton nur das Transportunternehmen wechseln möchte, obwohl dieses die Kennzahlen der Zielvereinbarung erfüllt, soll das nicht genügen.
Für uns ist auch die Stärkung des Datenschutzes zentral. Die Bestimmungen zum Datenschutz werden zugunsten der Reisenden gestärkt und mit dem neuen Datenschutzgesetz in Einklang gebracht.
Zu einem wichtigen Punkt, dem Umgang mit den vergünstigten Tageskarten, werde ich mich bei der entsprechenden Minderheit noch äussern.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.