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Schaffner Barbara · Nationalrat · 2021-11-30

Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-11-30

Wortprotokoll

Ich spreche für die grünliberale Fraktion. Was uns hier als eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes vorliegt, ist das Resultat einer langjährigen, komplexen Arbeit. Es ist eine Arbeit, die schon früher begonnen hat und deren Bedeutung mit dem Postauto-Skandal eine Bestätigung erfahren hat.

Die heutigen Strukturen der Bestellung und Finanzierung des regionalen Personenverkehrs wurden analysiert und in verschiedenen Bereichen weiterentwickelt. Alles zusammen ergibt eine sehr technische Vorlage, die in ihrer vollen Auswirkung wohl manches KVF-Mitglied - mich inklusive - etwas überfordert hat. Die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Paket sind jedoch die folgenden: Unternehmen, die öffentliche Gelder erhalten, werden verpflichtet, gewisse Mindeststandards bei der Rechnungslegung einzuhalten. Dabei ist insbesondere auf eine saubere Trennung zwischen den subventionierten und allfälligen nicht subventionierten Betriebsbereichen zu achten. Es wird genauer definiert, welche Kosten als ungedeckte Kosten verrechnet werden dürfen und wie die Gewinne - sofern vorhanden - in Reserven angelegt und zukünftig verwendet werden können. Es geht um Präzisierungen und um mehr Transparenz im Angebotsverfahren sowie um die Vergleichbarkeit der Angebote. Das alles zusammen soll Vorkommnisse wie bei der Postauto AG oder bei der BLS AG verhindern und wird von den Grünliberalen begrüsst.

Im Zuge der Präzisierungen wurde auch das historische Rollmaterial thematisiert. Man kann sich sicher über den Umfang streiten, aber im Grundsatz soll der Erhalt unseres historischen Erbes auch eine staatliche Aufgabe sein. Das historische Rollmaterial gehört dazu. Am besten ist dieses Material bei den Betreibern von Unternehmen des öffentlichen Verkehrs aufgehoben, die es eingesetzt haben und auch heute noch für Sonderfahrten einsetzen können. Solche Sonderfahrten können und sollen einen Teil der Kosten für den Erhalt des Rollmaterials abdecken. Eine hundertprozentige Abdeckung ist aber kaum zu erzielen. Deshalb befürwortet die grünliberale Fraktion eine Fortsetzung der bisherigen Praxis, wonach solche Kosten in die ungedeckten Kosten gemäss Planrechnung einfliessen können. Wir verstehen den Antrag der Mehrheit bei Artikel 28 Absatz 1ter deshalb nicht als Antrag für eine zusätzliche Finanzspritze, sondern nur als Antrag zur Schaffung von Transparenz und Klarheit.

Aber trotz genaueren Ausführungen von Punkten, die bei der Ausschreibung und der Festlegung des Angebots berücksichtigt werden, ist eine faire Beurteilung von Offerten immer eine Herausforderung. Die Grünliberalen sprechen sich hier für eine gewisse Offenheit und Flexibilität aus. So folgen wir in Artikel 32g der Mehrheit, die den Bestellern vorgibt, die vorteilhafteste Offerte anzunehmen. Darunter verstehen wir, dass nicht nur die Franken und Rappen verglichen werden, sondern weichere Kriterien stärker gewichtet werden können. Als Kriterien der Vorteilhaftigkeit sollen so z. B. auch die Nachhaltigkeit oder der Innovationsgehalt bewertet und die Plausibilität von Angeboten beurteilt werden können.

Weiter ist es den Grünliberalen wichtig, dass Entwicklungen nicht verschlafen werden. Dafür sorgen zwei Elemente in der Vorlage. Einerseits kann der Bund Finanzhilfen zur Förderung von Innovationsprojekten gewähren, andererseits wird eine rechtliche Grundlage für eine gemeinsame Vertriebsinfrastruktur geschaffen. Diese Vertriebsinfrastruktur ist gegenüber Dritten zu öffnen, sodass darauf aufbauend neue, kundenfreundliche Vertriebskanäle entwickelt werden können. Leider wirkt ein Mehrheitsantrag in Artikel 17a dieser Intention entgegen. Darauf werde ich aber gerne in der Detailberatung noch näher eingehen.