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Hegglin Peter · Ständerat · 2021-11-30

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-11-30

Wortprotokoll

Wir haben hier zwei Minderheiten. Die Minderheit II (Herzog Eva) möchte gemäss Bundesrat verfahren. Dann haben wir noch eine Minderheit I (Knecht) und die Mehrheit.

Der Unterschied zwischen dem Antrag der Minderheit I und jenem der Mehrheit ist, dass die Minderheit I im Finanzplan wesentlich stärkere Kürzungen vornehmen möchte als die Mehrheit. Die Mehrheit beantragt Ihnen, im Voranschlag beim Personal eine Querschnittkürzung um 21 Millionen Franken vorzunehmen und diese auch im Finanzplan fortzuschreiben. Die Minderheit I möchte im Finanzplan eine verstärkte Kürzung, die sich wie folgt staffelt: 121 Millionen Franken im Jahr 2023, 207 Millionen Franken im Jahr 2024 und 286 Millionen Franken im Jahr 2025.

Ich beantrage Ihnen, der Mehrheit zu folgen, und begründe dies wie folgt: Der Bundesrat beantragt beim Personal einen Zuwachs von 79 Millionen Franken, das sind 1,1 Prozent. Wenn man das auf die Personalstellen bezieht, dann ist es ein Wachstum von 425 Vollzeitäquivalenten für das nächste Jahr. Damit werden aber dann 12 Stellen durch Internalisierungen eingespart. Trotzdem geht es um 425 Stellen mehr für das nächste Jahr. Wenn ich die vergangenen vier Jahre rückblickend betrachte, dann sehe ich, dass der Personalbestand in dieser Zeit um 2000 Stellen gewachsen ist. Er wuchs also schon in den vergangenen Jahren um rund 500 Stellen pro Jahr. Bei diesen 1,1 Prozent Personalkostenwachstum gegenüber dem Vorjahr ist die Teuerung noch nicht eingerechnet - wie es der Bundesrat vorhin ausgeführt hat. Sie müssen hier also noch 0,5 Prozent dazurechnen, und damit haben wir gegenüber 2021 ein Personalkostenwachstum von 1,6 Prozent.

Die Mehrheit Ihrer Kommission erachtet das als zu viel, vor allem, wenn Sie es weiterdenken. Wenn die Verwaltung jedes Jahr um diesen Prozentsatz oder diese Vollzeitstellen wächst, dann erachten wir das einfach als zu grosses Wachstum, welches nicht mit zusätzlichen Aufgaben begründet werden kann. Denn es stehen ja doch auch Synergien an, sei es mit Standardisierungen, mit Digitalisierungen, mit Aufgaben, die wegfallen, oder im Rahmen von neuen Aufgaben, die dazukommen.

Wir erwarten vom Bundesrat, dass er in der Personalplanung entsprechend Prioritäten setzt und Aufgaben, die heute nicht mehr so priorisiert werden müssen, halt zurückfährt. Bei einer Kürzung um 21 Millionen Franken sprechen wir etwa von 120 Stellen. Das ergibt bei einem geplanten Wachstum von [PAGE 1121] 425 Stellen immer noch ein Wachstum von über 300 Stellen. Wir sind der Meinung, dass der Bundesrat diese Kürzung um rund 125 Stellen mit einer guten Planung auch ohne Kündigungen umsetzen kann.

Ich beantrage Ihnen seitens der Mehrheit - die Kommission entschied mit 7 zu 5 Stimmen -, diese Querschnittkürzung um 21 Millionen Franken vorzunehmen.