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AB 291298

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-11-30

Wortprotokoll

Ich spreche gleich zu meinen beiden Minderheiten, wie das vorgesehen ist.

Bei meiner Minderheit II geht es um die Frage der Tageskartenverbilligung für Jugendliche, Schulklassen und Sportanlässe. Der Antrag der Mehrheit wurde nachträglich eingereicht. Er war, wie Sie hier sehen, ursprünglich nicht Bestandteil dieser Vorlage.

Mit den Transportunternehmen, die hier erwähnt werden, sind nur jene gemeint, die sich im Bereich des sogenannten bestellten Verkehrs befinden. Das heisst also, dass die privatwirtschaftlichen Unternehmen ohne bestellten Verkehr von dieser Verbilligung ausgeschlossen wären, die der Bund ja dann, wenn Sie den Minderheitsantrag I (Bregy) annehmen würden, refinanzieren würde. Damit würden wir eine Ungleichheit im Markt schaffen. Denn private Carunternehmen zum Beispiel, die eben nicht im Bereich des öffentlichen bestellten Verkehrs tätig sind, würden dann keine Zuschüsse für verbilligte Tageskarten erhalten. Es sind eben hier nur jene Verkehre inkludiert, die Bund und Kantone bestellen.

Konkret ergäbe das dann zum Beispiel auch eine Abgrenzungsschwierigkeit bei der Postauto AG. Postauto Schweiz würde im Linienverkehr für diese Angebote entschädigt, was dann, wenn es ein rein privater Anlass ist - für den man ja ebenfalls ein Postauto mieten kann -, nicht der Fall wäre. Es ist nicht klar, wie man dann die Quersubventionierungen zwischen der einen und der anderen Verkehrskategorie entsprechend eliminieren würde.

Gut gemeint ist manchmal eben nicht gut. Hier würde etwas gemacht, was einfach eine Marktverzerrung zugunsten des bestellten öffentlichen Verkehrs bringen würde. Wir haben ja in der Vergangenheit gesehen, dass die Abgrenzungen und die Subventionierungspraxis gerade bei der Postauto AG und anderen öffentlichen Verkehrsunternehmen äusserst schwierig sind. Hier würden wir einige Schlupflöcher öffnen. Quersubventionierungen wären nicht einfach zu entdecken. Deshalb raten wir Ihnen aktiv davon ab, hier wieder so ein Schlupfloch zu schaffen.

Kommen wir zu meiner Minderheit zu Artikel 17a Absatz 4. Hier geht es um die sogenannte gesetzliche Regulierung und Grundlage für die Plattform Nova, für die gemeinsame Vertriebsinfrastruktur im Bereich dieser Angebote des öffentlichen Verkehrs.

Auch hier ist unverständlich, warum man jetzt plötzlich darauf kommen soll, dass ausgerechnet bei dieser Infrastruktur das Kartellrecht nicht gelten soll. Das ist mir schleierhaft geblieben, es konnte nicht begründet werden. Es ist aber ein Präzedenzfall, wenn ausgerechnet in diesem Bereich - auf dieser Plattform werden sich eben auch private Akteure bewegen - das Kartellrecht nicht gelten soll. Wie Sie in Artikel 17a Absatz 3 lesen, geht man ja schon davon aus, dass auch Dritte diese Betriebsinfrastruktur nutzen und entsprechend ein angemessenes Entgelt zu entrichten haben. Das heisst, es geht hier nicht einfach nur um die öffentlichen Verkehrsunternehmen oder die öffentlich-rechtlichen bzw. staatsnahen Betriebe, sondern hier geht es eben explizit auch um private Angebote. Deshalb ist es schon nur aus diesem Grund nicht opportun, diese ganze Regulierung nicht dem Kartellgesetz zu unterstellen.

Das sagt eben direkt aus, dass in Bezug auf die Tarifierung dieser Vertriebskanäle ein Entgelt entrichtet werden muss. Warum die Branche genau hier ein sogenannt staatliches Kartell schaffen will - indem der Gesetzgeber sagen würde, dass der Vertrieb dann entsprechend nicht dem Kartellrecht unterstellt werden wird -, kann eben nicht begründet werden.

Ich mache Ihnen ein Beispiel. Es gilt ja, nicht nur die Frage der Ticketpreise und des Ticketvertriebs zu lösen, sondern es geht auch darum: Bei privaten Akteuren gibt es z. B. kombinierte Angebote; man kann sich z. B. ein Ticket des öffentlichen Verkehrs und eine entsprechende Hotelübernachtung kaufen. Bei diesen Angeboten herrscht ja ein Wettbewerb. Warum man jetzt hier als Bundesgesetzgeber diesen Wettbewerb einfach ausschalten und eine Monokultur züchten will, steht letztlich in den Sternen. Bei den Reiseangeboten bieten z. B. der TCS und andere private Firmen verschiedene Angebote an, bei denen der Mobilitätsmarkt entsprechend spielt. Wenn das Parlament den Mobilitätsmarkt jetzt plötzlich abschotten und ihn dann eigentlich nur noch für eine kleine Kategorie aufrechterhalten will, dann werden letztlich die [PAGE 2199] Innovation und auch solche Angebote im Keim erstickt. Genau das wäre nicht sinnvoll.

Wenn Sie als Konsumentinnen und Konsumenten im öffentlichen Verkehr z. B. Kombiangebote möchten - oder etwas anderes, der Möglichkeiten sind viele -, dann müssen Sie meiner Minderheit zustimmen und Absatz 4 streichen. Alles andere wird dazu führen, dass ein abgeschotteter Markt entsteht. Es entsteht aber nicht nur ein abgeschotteter Markt. Es kann heute auch nicht abschliessend geklärt werden, wo die Kartellregelung dann effektiv noch gelten würde und wo nicht. Es gäbe dann eine Kombination zwischen Bereichen, die vom Kartellrecht ausgenommen sind, und anderen Bereichen, in denen der freie Markt spielt. Es entsteht also insgesamt eine Rechtsunsicherheit. Uns wurde auch schon mitgeteilt, dass man zur Klärung dieser Rechtsunsicherheit dann einen langwierigen Rechtsweg mit Gerichtsprozess beschreiten müsste. Das ist deshalb unsinnig. Das gibt nur eine Diskriminierung. Hier für diese Plattform ein staatliches Monopol zu schaffen, ist unnötig.

Ich bitte Sie, hier bei der bundesrätlichen Variante zu bleiben, die eigentlich intelligent und richtig ist, indem man eben auch Dritte auf dieser Plattform will, weil sie nur so lernt. Diese Dritten können dann ein angemessenes Entgelt entrichten.

Ich bitte Sie, diesen unnötigen Absatz 4 zu streichen.