AB 291318
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-11-30
Wortprotokoll
Ich habe in der Eintretensdebatte schon viele Ausführungen gemacht. Ich werde mich nur noch auf das beschränken, was noch nicht gesagt wurde.
Wir haben bei Artikel 15 Absätze 6bis, 6ter und 6quater einen Minderheitsantrag II (Wasserfallen Christian). Dieser will klarerweise, dass man diese ermässigten Tageskarten für Schulen und Sport nicht schafft. Ich habe es beim Eintreten gesagt: Es ist für viele Familien eine Erleichterung, es ist eine Stärkung der Schule, aber es ist auch ein Mittel, das hilft, den Zusammenhalt der Schweiz zu stärken, wenn man die Schweiz bei Schulreisen erkunden kann. Aus diesem Grund lehnen wir den Minderheitsantrag II klar ab, unterstützen bei Absatz 6quater aber den Minderheitsantrag I (Bregy).
Ein weiterer und wahrscheinlich der diskutabelste Minderheitsantrag in diesem Dossier ist jener zu Artikel 17a Absatz[NB]4. Es geht dabei um die Anwendung des Kartellgesetzes. Dieser Artikel umfasst aber, und das dürfen wir nicht vergessen, zwei Elemente: erstens eine diskriminierungsfreie Nutzung der Vertriebsinfrastruktur, zweitens den Ausschluss der Anwendung des Kartellgesetzes. "Kartellgesetz" tönt im Prinzip ganz gut. Wir sind alle der Meinung, dass Kartelle der falsche Weg sind. In einem stark regulierten Markt wie dem öffentlichen Verkehr würde aber die Eins-zu-eins-Anwendung des Kartellrechts, das für privatwirtschaftliche Strukturen [PAGE 2200] geschaffen wurde, zu Problemen führen. Sie würde schliesslich eine Änderung der Marktordnung bewirken, die vom Bundesrat und vom Parlament bisher so nicht gewollt worden ist.
Ich habe es gesagt: Das Kartellrecht hat den Schutz des freien Wettbewerbs zum Ziel. Diese Konzeption passt aber nicht zu einem regulierten, integrierten und stark vom Service public getriebenen öffentlichen Verkehr. Bei der Vergabe von gewissen Mandaten spielen andere Gründe als nur die Finanzen eine Rolle; ich komme dann bei der Minderheit Giezendanner zu Artikel 32g noch kurz darauf zurück.
Auch die Mitte-Fraktion steht dem Kartellrecht positiv gegenüber, aber nicht in diesem Bereich, weil es hier konzeptionell einfach nicht passt. Zudem, und das möchte ich Ihnen noch ans Herz legen: Wenn Sie diesen Absatz einfach streichen, dann streichen Sie auch den diskriminierungsfreien Zugang zu den Vertriebsinfrastrukturen. Das wäre ein wesentlicher Nachteil in diesem Gesetz.
Zur Minderheit Giezendanner bei Artikel 28 und zum historischen Rollmaterial, welches bei den ungedeckten Kosten mitberechnet werden soll, möchte ich nicht allzu viel sagen. Es ist aber weder konservativ noch bahnromantisch, wenn man das unterstützt. Denn ich kann Ihnen sagen, wer davon vor allem profitiert: Es sind touristische Bahnen und damit ein wichtiger Zweig in der schweizerischen Verkehrslandschaft.
Zu guter Letzt haben wir die Minderheit Giezendanner bei Artikel 32g. Wir haben auch hier zwei Elemente. Bis jetzt spricht man von der wirtschaftlich günstigsten Offerte, und man möchte neu von der vorteilhaftesten sprechen. Der Begriff "vorteilhafteste" beinhaltet, dass man hier auch andere Elemente als rein pekuniäre Kriterien berücksichtigen kann. Das ermöglicht eine strategische Ausrichtung im regionalen Personenverkehr. Ergänzt wird es durch den Umstand, dass man nicht mehr eine blosse Umweltverträglichkeit, sondern die Nachhaltigkeit fordert, also den Begriff öffnet, und hier zudem die Innovationsfähigkeit und die Plausibilität hineinbringt. Beides ist entscheidend. Wenn Sie im regionalen Personenverkehr ein Projekt haben, welches innovationsfähig ist, dann verdient es auch Unterstützung - auch wenn es vielleicht nicht das günstigste ist. Wenn Sie ein Projekt haben, das eben wegen der Grundkonzeption plausibel ist, dann hilft das dem Gedanken, dass man mit öffentlichen Geldern, Steuergeldern vorsichtig umzugehen hat.
In diesem Sinne bitten wir Sie, jeweils der Mehrheit zu folgen, mit Ausnahme von Artikel 15 Absatz 6quater, wo wir Sie bitten, die Minderheit I zu unterstützen.