Heberlein Trix · Nationalrat · 2002-12-13
Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-13
Wortprotokoll
Ich möchte mich zuerst ganz kurz zum Antrag der Minderheit Meyer Thérèse bei Artikel 66 Absatz 5 äussern, über den unabhängig abgestimmt werden muss: Diese Minderheit will - Sie haben es gehört -, dass die Kantone den gesamten Betrag der Prämienverbilligung auszahlen müssen. Sie will also eine verpflichtende Formulierung einfügen, dies im Gegensatz zu den Regelungen, die wir bis heute hatten. Wir müssen diesen Minderheitsantrag auch im Zusammenhang mit der Neuregelung der Finanzierung und des Sozialzieles sehen.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit, diesen Antrag der Minderheit Meyer Thérèse abzulehnen.
Jetzt zur Frage eines Bundesbeschlusses 2 über die Bundesbeiträge in der Krankenversicherung bzw. einer Regelung in Artikel 66 des Bundesgesetzes. Sie haben es gehört, als Grundlage für die Beiträge des Bundes an die Krankenversicherung liegen zwei verschiedene Konzepte vor: Die Kommissionsmehrheit unterstützt die Aufnahme des Finanzierungsbeschlusses in das Gesetz, in Artikel 66. Sie will nicht auf einen separaten Bundesbeschluss zur Finanzierung eintreten, wie er vom Ständerat beschlossen wurde.
Worin liegen die wesentlichen Unterschiede? Artikel 66 sieht vor, dass die Beiträge an die Krankenversicherung jährlich automatisch der Kostensteigerung im Gesundheitswesen angepasst werden. In einem Mehrheits- und einem Minderheitsantrag stehen sich zwei unterschiedliche Beitragshöhen als Ausgangsbasis gegenüber. Während die Mehrheit vom Betrag ausgeht, den der Ständerat in einem separaten Bundesbeschluss festgehalten hat und der 300 Millionen Franken mehr beinhaltet, als dies heute der Fall ist, will die Minderheit Stahl von einem tieferen Betrag ausgehen. Die Minderheit Stahl will die 150 Millionen Franken in Abzug bringen, die der Ständerat unterdessen in seinem Steuerpaket zur Entlastung der Familien beschlossen hat.
Den Anträgen der Mehrheit und der Minderheit ist jedoch gemeinsam, dass sie den Automatismus ins Gesetz einführen und dass diese jährlichen automatischen Beitragserhöhungen durch eine Gesetzesrevision wieder aufgehoben werden müssten. Die Beiträge dienen, das sei auch klargestellt, selbstverständlich der durchschnittlichen Prämienreduzierung, denn wenn die Bundesbeiträge höher sind, werden auch die Prämien reduziert.
Der Ständerat und die Minderheit Guisan bevorzugen das Modell eines separaten Bundesbeschlusses, wie dies bis heute der Fall war. Dabei geht der Ständerat von einer Beitragserhöhung von 300 Millionen Franken aus. Er fasste diesen Beschluss wie erwähnt, bevor die Entlastung der Familien im Steuerpaket beschlossen wurde und ohne dass das heute veränderte Sozialziel so, wie wir es jetzt im Nationalrat genehmigt haben, beschlossen worden war.
Anstatt diese 300 Millionen Franken Mehrkosten gemäss Ständerat beantragen die Minderheit I (Gutzwiller) und bei Artikel 66 die Minderheit Stahl rund 150 Millionen Franken weniger. Während der Geltungsdauer des jetzt geltenden Bundesbeschlusses beträgt die jährliche Erhöhung rund 1,5 Prozent, die Erhöhung, wie sie im neuen Bundesbeschluss vorgesehen ist, beträgt rund 3 Prozent, während die Kostensteigerung rund 5,5 Prozent betrug. Im neuen Bundesbeschluss ist zwischen 2004 und 2007 wie gesagt ein jährliches Wachstum von 3 Prozent vorgesehen.
Gemäss Antrag der Mehrheit wird der Betrag laut Gesetz jährlich automatisch angepasst. Über den Antrag der Minderheit II (Cavalli) ist nur dann abzustimmen, wenn auf den Bundesbeschluss eingetreten würde.
Die Kommission hat mit 17 zu 6 Stimmen entschieden, dass diese Frage in Artikel 66 geregelt werden soll. Daher möchte ich Ihnen im Namen der Kommission beantragen, beim Bundesbeschluss 2 der Mehrheit zuzustimmen - persönlich bin ich bei der Minderheit.
Ich möchte zum Schluss noch ein Wort zu den Postulaten verlieren, damit wir nicht nochmals sprechen müssen: Die Postulate, die Sie am Ende der Fahne finden, waren in der Kommission alle unbestritten, und der Bundesrat ist bereit, sie entgegenzunehmen, sodass wir nicht mehr einzeln darüber abstimmen müssen.
Lassen Sie mich ganz am Schluss noch einen herzlichen Dank aussprechen, zuerst an Frau Bundesrätin Dreifuss, welche diese Verhandlungen sehr kompetent geleitet hat, dann aber auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Departementes, welche uns mit Bergen von Unterlagen immer bestens informiert haben, und an Herrn Urs Hänsenberger, Kommissionssekretär, der die Kommission ganz stark unterstützt hat.
Ich möchte Ihnen im Namen der Kommission beantragen, jetzt bei Artikel 66 der Mehrheit zuzustimmen und diesen Diskussionsmarathon abzuschliessen.