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Z'graggen Heidi · Ständerat · 2021-12-01

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-01

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Graf-Litscher "Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung" ist bereits zum zweiten Mal bei uns im Rat. Die Vorlage wurde vom Nationalrat in der ersten Lesung mit 136 zu 54 Stimmen angenommen, der Ständerat beschloss dann Nichteintreten, der Nationalrat wiederum Eintreten mit 132 zu 47 Stimmen. Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission unseres Rates beantragt Ihnen heute erneut Nichteintreten, dies mit den gleichen Argumenten, wie wir sie bereits im Juni 2021 ausgeführt haben.

Ich mache eine Rekapitulation: Bei 97 Prozent aller Gesuche werden bereits heute keine Gebühren erhoben. Lediglich in 3 Prozent der Fälle, und das ist dann bei aufwendigen Gesuchen, werden Gebühren erhoben. Im Jahr 2018 machte es 13[NB]000 Franken aus. Wir können also davon ausgehen, dass im Durchschnitt pro Gesuch zwischen 500 und 600 Franken erhoben wurden.

Lassen Sie es mich in aller Deutlichkeit sagen: Es geht der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission nicht um die Einschränkung des Öffentlichkeitsgesetzes. Es geht im Gegenteil darum, den Status quo, die heutige Regelung, beizubehalten. Es geht aber um folgende Grundsatzfrage: Was kostet eine Leistung der öffentlichen Hand? Es geht um das Verursacherprinzip. Wer eine Leistung der Verwaltung veranlasst, soll diese auch bezahlen bzw. den Aufwand abgelten. Es gibt teilweise sehr aufwendige Gesuche, und das ist eine Belastung der Mitarbeitenden der Verwaltung. Diese Kosten sollen nicht auf die Öffentlichkeit überwälzt werden.

Die Staatspolitische Kommission will keinen Paradigmenwechsel infolge dieser parlamentarischen Initiative. Was wären die Folgen dieses Paradigmenwechsels? Wir befürchten einen starken Anstieg der Gesuche, und wir befürchten einen Anstieg sehr aufwendiger Gesuche. Durch die erneuten Beratungen des Nationalrates sind für die Kommission keine neuen Argumente zu denjenigen dazugekommen, die bereits das letzte Mal ausgeführt wurden. Der Grundsatz, dass amtliche Dokumente öffentlich zugänglich sein sollen, ist unbestritten. Das ist wichtig, das ist eine Errungenschaft und stärkt das Vertrauen der Öffentlichkeit in das staatliche Handeln.

Bereits 2003, als das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt wurde - in der Zwischenzeit hat man damit sehr gute Erfahrungen gemacht -, war es der Ständerat, der den Grundsatz eingeführt hat, dass in der Regel eine Gebühr erhoben werden soll, hingegen keine, wenn ein geringer Aufwand zu erwarten ist. Weiterhin soll der Bundesrat also die Kompetenz haben, zu entscheiden, ob, wann und in welcher Höhe Gebühren erhoben werden sollen.

Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen deshalb erneut Nichteintreten auf die Vorlage.