Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-12-01
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-12-01
Wortprotokoll
Herr Präsident, zunächst möchte ich Ihnen nochmals herzlich zu Ihrer Wahl zum Präsidenten dieses Rates gratulieren. Ich gratuliere auch den weiteren Mitgliedern des Büros und bedaure natürlich, dass wir heute nicht mit Ihnen feiern können. Aber das Glarnerland ist ja zu jeder Jahreszeit schön, und wir kommen auch gerne im Sommer zu Ihnen!
Nun zu diesem Geschäft: Ich denke, ich kann es kurz machen. Der Bundesrat ist, wie der Nationalrat, weiterhin der Meinung, dass man auf diese Vorlage eintreten soll. Mit dieser Vorlage, es wurde erwähnt, soll im Gesetz verankert werden, was in der Bundesverwaltung bereits gelebte Praxis ist. Wenn man den aktuellen Tätigkeitsbericht des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten anschaut, dann sieht man, dass die Bundesbehörden im Jahr 2020 in fast 98 Prozent der Fälle auf eine Gebühr verzichtet haben. Das heisst also, dass es heute faktisch schon so ist. Wenn etwas so ist, dann kann man es, Herr Caroni hat es gesagt, auch in der Gesetzgebung festschreiben. Dann ist es auch transparenter. Im Jahr 2020 gingen in der Bundesverwaltung 1193 Zugangsgesuche ein, und lediglich bei 25 Gesuchen wurde eine Gebühr erhoben. Der Gebührenbetrag belief sich auf exakt 15[NB]189 Franken.
In der Vernehmlassung wurde diese Vorlage weitgehend gutgeheissen. Auch die Kantone haben die Vorlage mehrheitlich befürwortet; kein Wunder, weil viele Kantone ja die Gebührenfreiheit bei diesen Einsichtsgesuchen kennen.
Ich möchte Sie deshalb im Namen des Bundesrates bitten, Ihrer Kommissionsminderheit und dem Nationalrat zu folgen.