Caroni Andrea · Ständerat · 2021-12-01
Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-01
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, sich an der klaren Mehrheit von 11 zu 2 Stimmen zu orientieren und bei unserer Fassung zu bleiben, die wir in der Sommersession auch mit fast 40 Stimmen so beschlossen haben.
Was hier als Kompromiss, als Zwischenschritt vorgeschlagen wird, ist ein Scheinkompromiss. Er würde den staatlichen Behörden weiterhin erlauben, ihr Privileg gegenüber allen anderen Wirtschaftsteilnehmern auszuspielen und auf Pfändung zu betreiben. Wir reden hier von Unternehmungen, die ihre Steuern nicht zahlen, die ihre Bussen nicht zahlen, die ihre Unfallprämien nicht zahlen, die heute schon systematisch nicht zahlen. Wenn es einmal vorkommt, stehen uns alle Instrumente zur Verfügung, vom Zahlungsaufschub bis zu Abzahlungsvereinbarungen. Das bleibt ja alles bestehen. Wir reden also nur von Unternehmen, die auch nach der Ausschöpfung aller Möglichkeiten immer noch nicht zahlen. Es gibt Unternehmen, die das in hohen Beträgen über Jahre hinweg machen.
Diese Unternehmen müsste man, zum Schutze aller, aus dem Markt entfernen. Das nicht zu tun, ist unfair gegenüber künftigen Gläubigern dieser Unternehmen. Das Stichwort "Zombie" wurde bereits genannt. In der Folge hat man es mit solchen Zombies zu tun und läuft geradewegs in diese hinein. Gegenüber den Gläubigern ist es also nicht fair, wenn wir diese Unternehmen im Markt belassen.
Es ist auch unfair gegenüber den Mitbewerbern, weil die besagten Unternehmen keine Steuern zahlen und im Markt bleiben; die Mitbewerber dagegen müssen Steuern zahlen und sind mit ebendiesen Unternehmen am Markt. Es liegt also eine Ungleichbehandlung von gewissen Mitbewerbern vor, und zwar ausgerechnet zugunsten derjenigen, die ihre öffentlichen Beiträge an unser Gemeinwesen nicht zahlen.
Bei der heutigen Lösung zu bleiben, wäre zudem auch unfair gegenüber den privaten Gläubigern. Diese können nicht einfach auf Pfändung betreiben und sich vorneweg das Pfändungssubstrat krallen, wie das der Staat kann. Sie können nur mit allen anderen Gläubigern zusammen in Konkurs gehen, sie müssen sich alles teilen, und sie müssen hohe Vorschüsse zahlen. Als einziger Gläubiger könnte sich nur der Staat aus der Pfändungsmasse bedienen, wenn denn eine da ist.
Ich sehe auch die grossen Vorteile für den Staat nicht. Herr Ettlin hat gesagt, die Beamten seien im Dilemma, wenn sie zu lange zuschauen und dann beurteilen müssten, ob es sich um eine Begünstigung handele. In diesem Fall wäre eine klare Regel das Beste, dann müssten die Beamten ihr Ermessen gar nicht einsetzen, sie wüssten einfach, wie es ist, nämlich: Sie wären ganz normale Gläubiger, und also solche gingen sie hier auch auf Konkurs.
Es stimmt, dass es ein Massengeschäft ist. Aber die einzelnen Unternehmen, die anderen privaten Gläubiger verschicken ja auch nicht nur eine Rechnung pro Jahr, sie haben ja auch unzählige Rechnungen draussen und sind in der gleichen Situation.
Zuletzt, so glaube ich, gilt hier auch für die Behörden: lieber ein Ende mit Schrecken, statt ein Unternehmen sieben Jahre lang auf seine Steuern zu betreiben. Die Behörden sollten durchgreifen, sobald klar ist, dass niemand mehr zahlen wird. Dann wird alles bereinigt, und alle werden gleich behandelt.
In diesem Sinne bitte ich Sie, mit der Mehrheit zu stimmen.