Schmid Martin · Ständerat · 2021-12-01
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-01
Wortprotokoll
Entschuldigen Sie, dass ich mich noch einmal gemeldet habe. Aber Herr Kollege Würth, der, wie ich auch, ehemaliger Finanzdirektor ist, hat schon Punkte eingebracht, die in dieser Debatte meines Erachtens wichtig sind. Nur komme ich zu einem anderen Schluss.
Herr Würth hat vom Staat gesprochen, vom Lastenverfahren, den Steuererklärungen, den Steuerbeträgen. Wohl wir alle hier drinnen sind uns einig: Im Prinzip wollen wir doch, dass die Steuern und Bussen rechtzeitig bezahlt werden. Das ist jedenfalls mein Grundverständnis. Ich gehe davon aus, dass wir alle sagen, dass Rechnungen, auch die staatlichen Rechnungen wie beispielsweise AHV-Beiträge, rechtzeitig zu zahlen sind. Das ist das Grundprinzip, von dem man ausgehen sollte. Wir dürfen nicht von denjenigen ausgehen, die ihre Rechnungen nicht korrekt bezahlen.
Weiter hat der Staat - das wissen Sie, Herr Würth, so gut wie ich - noch eine andere Möglichkeit: Er kann in einer ersten Phase eine Zahlungsvereinbarung abschliessen, er muss noch nicht betreiben. Das ist im Steuergesetz geregelt. Er kann eine Abzahlungsvereinbarung treffen, wenn es bei privaten Personen oder bei einer Unternehmung kritisch [PAGE 1147] ist. Er muss die Person nicht betreiben, wenn sie unverschuldet in eine Situation kommt, sondern er kann dann zuerst eine Abzahlungsvereinbarung treffen. Warum soll aber weiter zugeschaut werden, weiter auf Pfändung betrieben und eine Unternehmung dadurch weiter am Leben gelassen werden, wenn jemand diese Abzahlungsvereinbarung nicht einhält und wieder in Verspätung gerät? Das überzeugt mich nicht!
Gerade weil der Staat das Instrument der Zahlungsvereinbarung hat, bevor er betreiben muss, sollten wir hier der Kommissionsmehrheit folgen.