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preparatory:AB 291547

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-01

Wortprotokoll

Zu Buchstabe l: Es gibt hier die Differenz bei den Massnahmen zur Arbeitslosenversicherung. Der Bundesrat wollte hier ja nicht verlängern. Die Kommission ist einstimmig der Meinung, dass die Massnahmen bei der Arbeitslosenversicherung auch in Zukunft nötig sind. Wenn die Mittel nicht beansprucht werden müssen, ist es natürlich umso besser. Die Kommission ist aber der Meinung, dass es diese Sicherheit auch in Zukunft braucht, damit die Unternehmen - und natürlich, davon abhängig, die Beschäftigten - durch diese Massnahmen bei der Arbeitslosenversicherung geschützt bleiben.

Es gibt in der Kommission eine Differenz. Diese bezieht sich auf einen einzigen Buchstaben, auf Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe d, wo es um das vereinfachte Abrechnungsverfahren in der Arbeitslosenversicherung geht. Hier ist die Minderheit Hegglin Peter der Meinung, dass dieses vereinfachte Abrechnungsverfahren in Zukunft nicht mehr greifen soll. Kollege Hegglin wird die Begründung darlegen; gegebenenfalls werde ich nachher noch einmal etwas sagen. Das zur Ausgangslage.

Der Bundesrat will hier nichts; die Kommission ist einstimmig der Meinung, dass es eine grundsätzliche Verlängerung der Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung geben sollte. Eine Differenz zwischen Mehrheit und Minderheit gibt es bezüglich des vereinfachten Abrechnungsverfahrens. Diese wird Kollege Hegglin als Minderheitssprecher begründen.