Schilliger Peter · Nationalrat · 2021-12-01
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-01
Wortprotokoll
Mit dem Nachtrag II unterbreitet uns der Bundesrat Nachmeldungen zum Voranschlag. Diese Nachmeldungen wurden notwendig, weil die Corona-Pandemie auch im Jahr 2022 weitergehen wird und weil aufgrund der Gesetzgebung, die wir auch noch beraten werden, zum Teil weitere Ausgaben notwendig sein werden. Das ist von meiner Seite und seitens der Minderheit II, die ich anführen darf, nicht bestritten.
Es ist aber die Frage zu beurteilen, wie lange bzw. mit welcher Frist diese Nachmeldungen Geltung haben sollen. Wir sind der Meinung, dass sämtliche Nachmeldungen mit einer Frist bis Mitte Jahr, also bis 30. Juni 2022, belegt werden sollten. Diese hat man in der Nachmeldung zum Bereich Sport auch so aufgeführt, im Bereich Kultur aber nicht. Wir meinen, es sollte eine Gleichbehandlung eingeführt werden, dies im Bewusstsein, dass wir alle nicht wissen, wie das im Jahr dann umgesetzt werden soll. Falls aber - und davon bin ich überzeugt - weitere Gelder für das zweite Halbjahr nötig sein würden, könnte uns der Bundesrat dann im April/Mai einen Statusbericht unterbreiten. Vermutlich wird man dann auch andere Unterstützungen verlängern und diese Zusatzfinanzierung mittels eines Nachtrags dem Parlament unterbreiten müssen.
Ich bin der Meinung, dass wir nicht eine Nachmeldung ohne Befristung für das ganze Jahr sprechen müssen. Ich bin der Meinung, dass es in einer solchen Pandemie gerechtfertigt ist, Mitte Jahr einen Statusbericht zu machen und mögliche Argumente für eine weiterführende Finanzierung abzuwägen. Das Parlament war bisher ein verlässlicher Partner in solchen Fragen; man kann also mit dem Parlament rechnen.
Aus diesem Grund bitte ich Sie bei Position 306.A231.0417, "Covid: Leistungsvereinbarung Kultur Kantone", die Nachmeldung bzw. den Kredit von 100 Millionen Franken auf 50 Millionen Franken zu halbieren - nicht in der Art, sondern nur in der Frist und in der Konsequenz.