preparatory:AB 291683
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-12-01
Wortprotokoll
Ich komme zu den Anträgen in diesem Block 3.
Wir haben zuerst den Kürzungsantrag zum Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann. Dieser Kürzungsantrag gehört zu den Ritualen der Budgetberatungen. Es gehört ebenfalls zu den Ritualen, dass der Bundesrat diese Kürzungen jeweils zur Ablehnung empfiehlt, was ich hiermit auch tue. Wir sind der Meinung, dass die Aufgaben dieses Büros nach wie vor bestehen und ausgeführt werden sollen. Die Aufgaben, die sich hier stellen, wechseln zwar, sie sind aus unserer Sicht aber nach wie vor notwendig. Ich bitte Sie also einmal mehr, diesen Kürzungsantrag abzulehnen.
Unter diesem Titel gibt es auch noch den Einzelantrag Glarner, der ein bestimmtes Projekt mit Kosten von 192[NB]000 Franken streichen möchte. Ich überlasse es Ihnen, ob Sie hier in die Details gehen wollen, ob es tatsächlich die Aufgabe des Parlamentes ist, ein Projekt von 192[NB]000 Franken zu kürzen oder nicht. Wenn Sie tatsächlich das Gefühl haben, Sie könnten das operativ entscheiden, dann müssten Sie Ihre Rolle vom strategischen zum operativen Organ wechseln. Ich würde Ihnen eher empfehlen, davon Abstand zu nehmen und den Antrag Glarner abzulehnen.
Ich komme damit zum Bundesamt für Sozialversicherungen, zum Kredit für Kinderschutz und Kinderrechte. Es wurde bereits ausgeführt: Das Parlament hat uns, basierend auf der erwähnten Motion von Ständerat Noser, den Auftrag gegeben, eine solche Stelle zu schaffen. Bereits 2020 hat dann die Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz ein Gesuch um finanzielle Unterstützung eingereicht. Dieser Antrag wurde damals abgelehnt, da er nicht den Kriterien der Verordnung entsprach. Die Kinderrechtsstelle hat diesen Entscheid dann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten. Der Entscheid dazu ist noch hängig.
Mit diesem Antrag möchte Ihre Kommission nun eigentlich diesen Entscheid vom letzten Jahr wiederholen, der rechtlich noch umstritten ist. Wir sind der Meinung, dass wir zuerst die rechtliche Grundlage schaffen und dann den Kredit sprechen sollten. Wenn wir das wieder vermischen und zuerst den Kredit sprechen, bevor die rechtliche Grundlage besteht, dann laufen wir Gefahr, dass wir wieder in Rechtshändel kommen, zumal der andere Streit vor dem Bundesverwaltungsgericht noch nicht einmal abgeschlossen ist.
Also bitte ich Sie, den Antrag Ihrer Kommission nicht zu unterstützen und ihn zusammen mit dem Bundesrat und dem Ständerat abzulehnen. Das heisst nicht, dass das Anliegen auf die lange Bank geschoben wird, ganz im Gegenteil: Wir setzen die Motion um. Aber wenn eine solche Einrichtung geschaffen wird, dann müssen auch klare rechtliche Vorgaben bestehen, und diese bestehen zurzeit noch nicht. Wir können ja nicht Gelder einsetzen, wenn wir dafür keine legale Grundlage haben. Das wird sich halt leicht verzögern. Dafür ist es dann auch entsprechend klar.
Der Antrag der Minderheit Schwander betreffend die Impfoffensive verlangt eine Kürzung auf 50 Millionen Franken. Wir beantragen Ihnen 96,2 Millionen. Man kann eine Kürzung verlangen. Wir werden den Kredit wahrscheinlich nicht ganz ausschöpfen. Ich würde Ihnen trotzdem empfehlen, den Kredit einmal so stehenzulassen, denn das Impfen ist nach wie vor der bestmögliche Schutz gegen diese Krise.
Die Impfoffensive bezog sich nicht nur auf die nationale Impfwoche vom November. Sie soll vielmehr auch jetzt noch und in nächster Zeit Leute aufklären und sie motivieren, sich impfen zu lassen. Wir haben in unserer Gesellschaft tatsächlich - es wurde in der Debatte erwähnt - fremdsprachige Mitglieder, die diesbezüglich noch nicht genügend aufgeklärt sind. Es wäre ein schlechtes Zeichen, wenn wir immer sagen: "Wir müssen uns impfen lassen", und jetzt diesen Kredit kürzen. Wie ich es heute beurteile, werden wir ihn mit Sicherheit nicht ausschöpfen. Es scheint uns aber richtig, weiterhin das Signal auszusenden, dass wir das Impfen als wichtige Massnahme erachten. Wenn Sie den Kredit kürzen, hiesse das quasi: "Schluss mit dieser Impfung!" Das möchten wir in der Situation, in der wir gerade stecken, nicht. Wahrscheinlich wird es einen Kreditrest geben. Kreditreste wird es aber auch bei anderen Positionen geben. Ich bitte Sie, den Betrag stehenzulassen.
Ich komme zur Position "Familienorganisationen". Hier möchte ich Sie bitten, dem Staatsmann Mike Egger zu folgen, der mit seiner Minderheit als Einziger den Entwurf des Bundesrates aufgenommen hat; er hat das selbst auch entsprechend ausgeführt.
Es geht hier um eine Aufstockung für Familienorganisationen. Allein vom Grundsatz her müssen wir uns fragen, ob wir, der Bund, wirklich eine Art Apothekerverein sind, geht es doch um eine zusätzliche Million Franken, verteilt auf sieben Organisationen. Hier kann man sich wirklich fragen: Ist es Aufgabe des Bundes, Mittel in dieser Grössenordnung zu verteilen, oder ist das nicht die nächste Stufe? Wir sind der Meinung, dass das nicht notwendig ist. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, diesen Kredit abzulehnen, und bittet Sie, mit der Minderheit zu stimmen. Wenn sieben Organisationen um eine Unterstützung ersuchen, müssen auch die institutionellen Voraussetzungen geschaffen werden. Trotz Corona müssen wir gerade auch in dieser Zeit aufpassen, dass wir nicht neue Bagatellsubventionen starten, die wir dann nicht mehr aus der Landschaft bringen. Diese zusätzliche Million bei sieben Organisationen rettet die Schweiz nicht, und ich glaube, wenn es notwendig ist, haben wir im Rahmen unseres subsidiären Systems andere Möglichkeiten, um zu unterstützen.
Weiter liegt Ihnen der Antrag der Minderheit Nicolet vor. Dieser ist mit keinem Betrag verbunden, hier geht es vielmehr um die Bedingungen und Bestimmungen, unter denen der Bund die Kosten für die Impfung übernimmt. Man kann da verschiedener Meinung sein, aber wir haben nun einmal diesen Weg eingeschlagen, er ist in der Verordnung festgelegt. Wenn wir nun, sozusagen während des Spiels, die Karten austauschen, müsste das ganze Prozedere geändert werden. Das dauert eine gewisse Zeit und schafft neue Unsicherheit, ohne dass es finanziell etwas Wesentliches ändert. Selbst wenn Sie anderer Meinung sind oder die Haltung von Herrn Nicolet vertreten, würde ich Ihnen empfehlen, den Antrag abzulehnen. Denn ich glaube, in der Situation, in der wir halt immer noch sind, sollten wir möglichst viel Sicherheit ausstrahlen. Wenn wir mitten im Spiel die Regeln ändern, dann verunsichert das, ohne dass es finanziell etwas Wesentliches ändert. Ich bitte Sie deshalb, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben und den Antrag der Minderheit Nicolet abzulehnen.
Dann gibt es hier noch den Minderheitsantrag Schilliger auf Kürzung respektive Halbierung der Leistungen Erwerbsersatz. Dazu kann ich das sagen, was ich schon einmal gesagt habe: Wir haben immer relativ grosszügige Beträge zur Verfügung gestellt, wir haben die Regeln aufgestellt, nach denen [PAGE 2252] sie ausbezahlt werden, und das hat dazu geführt, dass wir in aller Regel Kreditreste haben. Ich würde Ihnen auch hier empfehlen, den Betrag gemäss Bundesrat stehenzulassen. Ich teile die Auffassung von Herrn Schilliger, dass es den Kredit möglicherweise nicht braucht. Aber wir senden damit auch ein Signal der Sicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, indem wir sagen: Wir stellen diese Gelder zur Verfügung, die Regeln bestehen, und wir könnten bezahlen, wenn es notwendig wäre.
Ich glaube, das Element der Sicherheit ist zentral. Ich bitte Sie also, auch den Minderheitsantrag Schilliger abzulehnen, auch wenn Herr Schilliger am Ende des Tages materiell vielleicht nicht unrecht hat. Aber das werden wir dann bei der Abrechnung der Kreditunterschreitungen sehen.