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Rieder Beat · Ständerat · 2021-12-01

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-01

Wortprotokoll

Ich versuche, die Zeitvorgabe des Präsidenten von fünf Minuten einzuhalten.

Eine Vorbemerkung: Einer parlamentarischen Initiative kann man durchaus Folge geben, und es stört den Gesetzgebungsprozess nicht, wenn man sie anschliessend zweimal sistiert; das ist an und für sich unproblematisch. Darum habe ich vorhin auch der parlamentarischen Initiative Kamerzin Folge gegeben.

Die parlamentarische Initiative der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates stammt aus dem Jahre 2014. Als Oberaufsichtskommission verlangte die GPK des Ständerates damals, dass die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates eine Gesetzesänderung im Bereich von Artikel 260ter StGB an die Hand nehmen solle; es geht um die Strafbestimmungen zur Verfolgung der organisierten Kriminalität. [PAGE 1169] Dies erfolgte gestützt auf die Feststellung der GPK-S im Rahmen der Oberaufsicht und der Stellungnahmen der Strafverfolgungsbehörden. Die GPK-S hatte dannzumal im Rahmen ihrer Oberaufsicht mehrere Anhörungen der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei durchgeführt. Der Bundesanwalt und der Direktor des Fedpol legten der GPK-S nahe, dass die damalige Ausgestaltung von Artikel 260ter StGB nicht ausreiche, um wirklich gefährliche mafiöse Organisationen und insbesondere deren Drahtzieher erfolgreich zu verfolgen. Man brauche daher eine gesetzgeberische Änderung von Artikel 260ter StGB.

Die Kommission gab dieser Initiative am 10. Februar 2015 einstimmig Folge. Die nationalrätliche Schwesterkommission stimmte diesem Beschluss am 13. November 2015 mit 17 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Daher ging dieses Geschäft mit einer Frist von zwei Jahren an die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes. Nun, Herr Kuprecht, kommt es: Diese Frist wurde vom Ständerat in der Herbstsession 2017 sowie in der Herbstsession 2019 jeweils um zwei Jahre verlängert. Wieso? Weil der Bundesrat bereits an einer Gesetzesvorlage arbeitete.

Ich kürze jetzt ab, weil die Unruhe zu gross geworden ist.

In der Zwischenzeit wurde der Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung des Terrorismus mit dem dazugehörigen Zusatzprotokoll sowie über die Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität mit der neuen Formulierung von Artikel 260ter StGB von den Räten am 25. September 2020 in der Schlussabstimmung angenommen und ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund erachtet Ihre Kommission das Anliegen der parlamentarischen Initiative der GPK-S als erfüllt und beantragt ohne Gegenstimme, die parlamentarische Initiative abzuschreiben.

Sie sehen, auch eine parlamentarische Initiative der GPK-S kann einen Anstoss zu einer Gesetzesrevision geben, ohne dass diese Gesetzesrevision gestört wird. Man kann sie je nach Bedarf zeitlich aufschieben. Das haben wir entsprechend gemacht. Das Geschäft wurde durch den Zeitablauf erledigt.

Ich danke Ihnen bestens, wenn Sie dieser Abschreibung zustimmen.

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