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preparatory:AB 291708

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2021-12-01

Wortprotokoll

Der Antrag meiner Minderheit I betrifft den Ertrag und die personellen Ressourcen bei der Veranlagung der direkten Bundessteuer. Er ist zusammen mit dem Antrag der Minderheit II (Gysi Barbara) zu betrachten, der in gleicher Art und Weise die Mehrwertsteuer betrifft. Es geht hier grundsätzlich darum, die personellen Ressourcen der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu verstärken, dies mit dem Ziel, den Steuerertrag zu erhöhen. Beim heutigen Personalbestand können wir davon ausgehen, dass der Nettogrenzertrag einer zusätzlichen Person im Bereich der Kontrolle immer noch positiv ist. Das heisst, der zusätzliche Steuerertrag aufgrund von Kontrollen ist im Durchschnitt höher als der zusätzliche Personalaufwand.

Das ist jedoch nicht der zentrale Punkt beim Antrag meiner Minderheit I. Im Zentrum steht die einheitliche Anwendung des Steuerrechts. Meine Minderheit I beantragt Ihnen zwei Dinge: Zum einen wird der Ertrag der direkten Bundessteuer im Voranschlag 2022 um 1 Million Franken und in den Finanzplanjahren 2023-2025 um 2 Millionen Franken erhöht. Dies soll erreicht werden durch eine schrittweise Erhöhung des Globalbudgets der Eidgenössischen Steuerverwaltung um 0,5 Millionen Franken im Voranschlag 2022 und um 1 Million in den Finanzplanjahren 2023-2025. Es sollen im Bereich der direkten Bundessteuer schrittweise zusätzliche Stellen zur Kontrolle der Veranlagungen geschaffen werden. Die direkte Bundessteuer wird bekanntlich von den Kantonen unter Aufsicht des Bundes veranlagt und bezogen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist deshalb im Bereich der direkten Bundessteuer keine Vollzugsbehörde. Sie sorgt aber gemäss Artikel 102 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer für die einheitliche Anwendung dieses Gesetzes.

Die Veranlagungskontrolle im Rahmen der Aufsicht wurde bereits in diesem Jahr durch ein spezialisiertes Team verstärkt. Dieses kontrolliert risikoorientiert rechtskräftige Veranlagungen in den kantonalen Steuerbehörden. Zwar ist es durchaus nachvollziehbar, wenn der Bundesrat nun zuerst Erfahrungen mit dem Prüfkonzept sammeln möchte. Aber im Bereich der direkten Bundessteuer stecken wir mitten in grossen Anpassungsprozessen. Veränderungen erhöhen in der Regel die Risiken, zumal sie im Bereich der direkten Bundessteuer teilweise überlappend sind.

Zum einen ist im Jahr 2020 die Steuer- und AHV-Finanzierungsvorlage STAF in Kraft getreten. Zum andern wird die[NB]Umsetzung der neuen Steuerprojekte der OECD und der G-20 - das heisst die Mindeststeuer für grosse internationale Konzerne und die Steuerpflicht in Marktstaaten im Rahmen der Besteuerung der digitalen Wirtschaft - neue Herausforderungen für die Unternehmen und die Steuerbehörden nach sich ziehen.

Ausserdem ist zu beachten, dass die Steuerbemessungsgrundlagen der direkten Bundessteuer auch die Grundlagen für die Zahlungen des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen sind. Eine einheitliche Veranlagung ist somit auch im Hinblick auf die Ziele des Finanzausgleichs und die Qualität der zugrunde liegenden Indikatoren besonders wichtig. Hinzu kommt, dass die Zahl der Unternehmungen laufend steigt, was natürlich auch den Kontrollbedarf erhöht. Eine [PAGE 2257] wirksame risikobasierte Prüfung der Veranlagungen ist zudem ein Qualitätsmerkmal einer Steuerverwaltung und stärkt das Vertrauen in das Steuersystem.

Ich bitte Sie deshalb, meiner Minderheit zuzustimmen.