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preparatory:AB 291725

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2021-12-01

Wortprotokoll

Ich äussere mich zu den Anträgen der Minderheiten I (Fischer Roland) und II (Gysi Barbara) zu den Kontrollen im Steuerbereich. Hier möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass wir 2014 bereits 75 Stellen erhalten haben, um die Kontrolltätigkeit aufzustocken. Wir haben diese 75 Stellen in den Jahren 2015 und 2019 geschaffen. Wir konnten also dank dem, dass Sie uns diese Stellen gewährt haben, wesentlich aufstocken. Gleichzeitig ist inzwischen auch Fiscal-IT, das digitale Steuersystem, integriert. Damit verfügen wir über wesentlich bessere Daten und können solche Kontrollen wesentlich risikobasierter vornehmen. Offenbar haben Sie davon noch nicht wirklich Kenntnis genommen. 75 zusätzliche Stellen plus ein besseres technisches System führen zu einer wesentlich effizienteren Kontrolle.

Wir sind daher der Meinung, dass eine weitere Aufstockung im Moment nicht angezeigt ist. Wir möchten jetzt einmal mit diesen Mitteln fahren und Erfahrungen sammeln. Es wurde eine Aufstockung gefordert, bis der Grenznutzen erreicht ist. Ich glaube, dort sind wir etwa. Wir werden ja nie die Chance haben, alles zu kontrollieren. Das wollen wir nicht. Aber mit den jetzt zur Verfügung stehenden technischen und personellen Mitteln ist diese Aufstockung nicht notwendig. Ich bitte Sie also, die Anträge der Minderheiten I und II abzulehnen.

In Bezug auf den Schweizer Tourismus schaffen Sie eine Aufteilung der Beiträge und damit eine Differenz zum Ständerat. Nachdem Sie hier keine Minderheiten haben, wird das dann wohl in der Differenzbereinigung noch einmal kommen. Wir sind der Meinung, dass die Änderung, die Sie vornehmen, eigentlich nicht notwendig ist, denn wir sollten auch hier die Partner der Tourismuswerbung wieder in ihre Rolle zurückbringen und ihnen die Aufgaben nicht entziehen.

Zur Frage der Landwirtschaft: Hier haben wir die gesetzlichen Grundlagen. Der Bundesrat beurteilt die [PAGE 2260] Voraussetzungen anders als Sie. Wir haben ja die gesetzlichen Voraussetzungen, was bezahlt werden kann bzw. bezahlt werden soll. Wir wissen aber noch nicht, was und wie produziert wird. Wir kennen also die produzierte Milchmenge nicht, und wir kennen die angesäte Fläche der Zuckerrüben nicht. Wir hätten es vorgezogen, Ihnen eine Erhöhung transparent mit den Nachtragskrediten zu unterbreiten, falls eine solche notwendig ist. Jetzt ist es eine Budgetierung auf Vorrat. Vielleicht stimmt diese sogar, aber gerade weil landwirtschaftliche Kredite immer wieder zu Diskussionen Anlass geben, würden wir eine transparente Budgetierung vorziehen. Das hätte vielleicht dazu geführt, dass wir Ihnen diese Kredite dann im Rahmen der Nachtragskredite unterbreitet hätten.

Es gibt ja keine Differenz mehr in Bezug auf den Pflanzenbau. Auch der Ständerat hat diesem Betrag zugestimmt. Da verzichte ich auf eine Abstimmung.

Bei der Milchwirtschaft bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen und die Aufstockung im Moment abzulehnen. Sollte sich dann eine höhere Budgetierung als notwendig erweisen, würden wir Ihnen das mit den Nachtragskrediten unterbreiten.