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Schwander Pirmin · Nationalrat · 2021-12-01

Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-01

Wortprotokoll

Es geht bei meinen vier Minderheiten um die Frage, wie die 57,5 Millionen Franken für Arzneimittel und Impfleistungen, wie die 150 Millionen Franken für die Abgeltung Regionaler Personenverkehr, wie die 50 Millionen für die Abgeltung Ortsverkehr und wie die 15 Millionen für die Abgeltung touristischer Verkehr verbucht werden. Heute Morgen bei der allgemeinen Aussprache ist gesagt worden, man müsse - Sie müssen gut zuhören: man müsse! - diese vier Positionen als ausserordentliche Ausgaben verbuchen. Es geht nicht um die Frage, ob wir das müssen oder nicht. Es geht um die Frage, ob wir das aufgrund der Schuldenbremse und des Finanzhaushaltgesetzes dürfen. Da appelliere ich nicht nur an die Finanzpolitiker, sondern generell an Sie alle im Parlament, die Verfassung und das Finanzhaushaltgesetz, das wir uns aufgrund der Verfassung selbst gegeben haben, einzuhalten.

In Artikel 15 Absatz 1 des Finanzhaushaltgesetzes steht: "Die Bundesversammlung kann bei der Verabschiedung des Voranschlags oder seiner Nachträge den Höchstbetrag nach Artikel 126 Absatz 2 der Bundesverfassung erhöhen im Falle von: a. aussergewöhnlichen und vom Bund nicht steuerbaren Entwicklungen [...]." Diesen Grundsatz haben wir uns selbst gegeben. Wenn wir morgen die Diskussion über das Covid-19-Gesetz führen, steuern wir bewusst. Der Bundesrat steuert aktuell bewusst. Es ist nicht eine nicht steuerbare Entwicklung. Alles wird über das Covid-19-Gesetz oder über das Epidemiengesetz gesteuert. Weil wir das bewusst über die gesetzlichen Grundlagen steuern, ist es auch nicht aussergewöhnlich.

Es geht hier auch darum, dass wir nicht einfach je nach Belieben in den einen oder den anderen Topf verbuchen, denn der Text ist klar. Es ist auch klar, dass wir steuern. Und es ist nicht nicht steuerbar, sonst könnten wir beliebig hingehen - ich nehme jetzt das Beispiel der Verkäsungszulage - und sagen: "Die Milchmenge, die die Bauern jährlich liefern, ist auch nicht steuerbar, wir nehmen das in die ausserordentlichen Ausgaben." Dann müssen wir auch die jährlichen Diskussionen über die Verkäsungszulage nicht mehr führen.

So können wir keine Finanzpolitik machen. Wir als Mitglieder der Bundesversammlung können hier auch nicht einfach das Gesetz, das wir uns selbst gegeben haben, nicht einhalten. Das ist für mich nicht einfach nur eine Mogelpackung oder ein "Bubentrickli". Für mich ist klar, dass eine solche ausserordentliche Verbuchung dieser vier Beträge einen Verfassungsbruch und einen Gesetzesbruch darstellt, nichts anderes - nicht einfach ein "Bubentrickli".

Ich bitte Sie und appelliere an Sie, dass wir uns an die Bundesverfassung und an das Finanzhaushaltgesetz, das wir uns selbst gegeben haben, halten und dass Sie meiner Minderheit folgen.