Würth Benedikt · Ständerat · 2021-12-02
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-02
Wortprotokoll
Die bisherige Diskussion zeigt gut, dass wir diese Debatte in der Kommission sehr sachbezogen geführt haben. Wir waren uns eigentlich auch einig, dass die Genom-Editierung durchaus eine Chance ist, beispielsweise im Hinblick auf die Herausforderungen des Klimawandels oder auch mit Blick auf das Ziel, den Pestizideinsatz zu reduzieren, indem man mit dieser neuen Zuchtmethode auch resistentere Sorten produzieren und entwickeln kann.
Die Frage ist tatsächlich - sie wurde auch in der Kommission sehr intensiv diskutiert -: Wie schnell soll diese Musik spielen? Kollege Stark hat gesagt, wir laufen mit dem Mehrheitsantrag schneller, als die Musik spielt. Jetzt muss man vielleicht etwas in die Recherche und in die Historie gehen und einmal schauen, wie diese Musik wirklich spielt. 2018 hat der Bundesrat dargelegt, dass er eine Anpassung der rechtlichen Regelung für neue gentechnische Verfahren prüft - das war 2018. Es gab dann eine Vernehmlassung, und ja, es trifft zu: In der Vernehmlassung gab es mehrheitlich kritische Voten gegenüber den Stimmen, die gesagt haben, genau in diese Richtung müsse man gehen. Mein Kanton - Kollegin Baume-Schneider hat es gesagt - favorisierte eigentlich schon damals die Nutzung dieser Chance.
Der Bundesrat hat dann aus politischen Gründen gesagt: Wir verlängern nochmals. Das kann ich ein Stück weit sogar noch nachvollziehen. Eine Regierung muss eine Vernehmlassung auswerten und dann auch Gewichte legen. Aber ich finde, ein Parlament kann diese Diskussion nochmals führen, gemeinsam mit der Wissenschaft und natürlich immer unter Berücksichtigung des Vernehmlassungsergebnisses, das letzten Endes auch kontrovers blieb. Das ist die Aufgabe des Parlamentes. Das Parlament kann sich den komplexen Themen nicht entziehen. Wir sind alle keine Biotechnologinnen und Biotechnologen, wir haben einfach die Pflicht und Schuldigkeit, uns seriös mit dem Thema auseinanderzusetzen. Das haben wir, glaube ich, in der Kommission gemacht. Die Minderheit und die Mehrheit liegen, das haben Sie gehört, in der Sache eigentlich gar nicht so weit auseinander. Es geht mehr um die Frage des Ablaufs und des Tempos, wie man jetzt vorgehen möchte.
Kollege Stark hat sogar gesagt, er möchte eine Lösung vor Ende des Ablaufdatums 31. Dezember 2025. Ich frage mich einfach, ob sich dieser Zwischenschritt lohnt. Wir haben der Verwaltung gesagt, dass sie aufgrund dieser Rahmenbedingungen eine Bestimmung entwickeln soll, um aufzuzeigen, wie wir hier einen ersten Schritt in Richtung Genom-Editierung machen können. Das ist wirklich nicht ein Riesenschritt.
Wenn Sie die Bestimmung anschauen, sind sehr zentrale Rahmenbedingungen vorgegeben, damit man überhaupt zu einer erfolgreichen Bewilligung kommt. Noch nicht erwähnt wurde der Punkt, dass auch die neuen gentechnischen Verfahren auf dem bestehenden Gentechnikgesetz basieren. Die Gesuche stehen nicht ausserhalb des Geltungsbereichs des Gentechnikgesetzes; das ist sehr wichtig. Es heisst im beantragten Gesetzestext "zusätzlich zu den Anforderungen dieses Gesetzes" - zusätzlich. Das ist eine relativ enge Rahmenbedingung. Es gab auch Kommissionsmitglieder, die die Position vertraten, dass wir das ausserhalb der Gentechnikgesetzgebung neu angehen wollen. Die Kommission hat das aufgenommen - einfach nur zum Thema Tempo und Grösse dieses Schrittes.
Wir haben des Weiteren gesagt, dass im Gesuch die Mehrwerte für die Landwirtschaft, die Umwelt und die Konsumentinnen und Konsumenten nachgewiesen werden müssen. Wir wollen, dass nicht nur eine allgemeine politische Debatte geführt wird, die nach der Linie läuft, dies sei gut für die Bewältigung des Klimawandels und zur Erreichung des Ziels einer ressourcenschonenderen Lebensmittelproduktion, sondern dass das in den Gesuchen auch konkret nachgewiesen werden muss.
Das alles bedeutet, dass in den konkreten Gesuchen auch umfangreiche Daten beigebracht werden müssen. Wieso ist das wichtig? Der Bundesrat begründet sein Festhalten am Moratorium - ich zitiere aus Seite 4 der Botschaft - mit "momentan nicht ausreichenden Daten und Erfahrungswerten". Wenn ich den Aufbau dieser Bestimmung anschaue, dann muss ich Ihnen sagen: Die Gesuchsteller müssen sehr umfangreiche Daten erbringen, sie müssen sich weiterhin auf dem Boden des Gentechnikgesetzes bewegen. Das ist ein sehr enger Spielraum. Aber es ist ein erster minimaler Schritt, den wir gehen wollen.
Wir haben, das wird auch immer wieder vorgebracht, die Möglichkeit zu forschen. Wir haben auch die Möglichkeit von Freisetzungsversuchen. Aber der Dreiklang geht so, dass man forscht, freisetzt und dann auch in Verkehr bringt. Man kann nicht verlangen, dass man, am Ende der Kette, etwas nicht in Verkehr bringen darf. Das ist eine Bremse für die Forschung, damit klemmen Sie logischerweise die Entwicklung ab.
Diese Entwicklung, das ist jetzt noch ein wirtschaftspolitisches Argument, ist auch wichtig mit Blick auf die Zukunft des Technologiestandorts Schweiz. Wir haben in diesem Bereich hervorragende Unternehmen. Wir sollten Rahmenbedingungen schaffen, damit sich diese Unternehmen entwickeln können und ihre Aktivitäten nicht ins Ausland verlagern.
Ein letztes Argument: Seitens der kritischen oder ablehnenden Kreise wird auch immer wieder vorgebracht, die Konsumentinnen und Konsumenten wollten das nicht. Persönlich bin ich gegen dieses Argument ziemlich allergisch. Denn schlussendlich müssen die Konsumentinnen und Konsumenten selber entscheiden, wie sie sich ernähren, welche Produkte sie kaufen oder eben nicht kaufen. Dieses Argument erinnert mich ein bisschen an die alte Käseunion, die jeweils auch gesagt hat, welcher Käse auf den Tisch des Schweizers und der Schweizerin kommt. Ich finde, wir sollten hier die Konsumentinnen und Konsumenten als mündig betrachten.
Vor diesem Hintergrund bin ich der Meinung, dass wir diesen sehr überschaubaren Schritt wirklich machen sollten. Es ist ein Schritt, der mittlerweile von breiten Kreisen mitgetragen wird, mitunter auch von Agroscope, wo man sich klar geäussert hat. Es ist wirklich kein Risikoschritt. Wir machen hier in keiner Art und Weise Science-Fiction, sondern wir basieren auf einem sehr breiten Konsens der Wissenschaft.
Ich bin der Meinung, dass wir diese Verantwortung wahrnehmen müssen und in Kenntnis dieses sehr breiten Konsenses auch einen ersten Schritt machen und nicht warten sollten, bis 2025 die ganze Debatte wieder von vorne losgeht. Die Gefahr ist gross, dass das Moratorium zum Perpetuum mobile wird, wenn wir jetzt nicht einen ersten Schritt tun.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.