Germann Hannes · Ständerat · 2021-12-02
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-02
Wortprotokoll
Ich danke Ihnen für die wohlwollende Aufnahme unserer Anträge, aber auch für die Argumente vonseiten der Minderheit, die eigentlich eine paritätische Minderheit ist, zumindest numerisch gesehen.
Ich habe nur zwei Dinge, die mir bei der Diskussion ein wenig zu denken gegeben haben. Es wird immer wieder behauptet, es bestünden bezüglich der neuen gentechnischen Verfahren wie Crispr/Cas noch geringe Kenntnisse oder wenig belastbare Daten. Da widerspricht die Wissenschaft in aller Klarheit. Es wird gesagt, das sei schlichtweg falsch. Ich beziehe mich dabei auf ein Projekt des Schweizerischen Nationalfonds. Im Nationalen Forschungsprogramm 59 wird klar gesagt, von gentechnisch modifizierten Pflanzen gehe kein grösseres Risiko aus als von herkömmlichen Züchtungen - das wird im Nationalfondsprojekt so bestätigt. Dann geben sie noch einen drauf - das sage ich mit Blick zur grünen Seite des Rates, die aus ihrer Warte heute auch sehr gut argumentiert hat - und sagen, der wissenschaftliche Konsens sei vergleichbar mit demjenigen zur menschlich verursachten Klimaerwärmung. So deutlich wird das ausgeführt in einem Bericht des Nationalfonds respektive von einem Professor, der dort führend beteiligt war.
Eigentlich könnte man sich die Übung ja fast sparen, wenn nur der Bundesrat oder die Verwaltung richtig spuren würden, Frau Bundesrätin Sommaruga. Sie verlangen eine Deklarationspflicht für Pflanzen, die mit der Genschere erzeugt wurden. Das ist schlicht und einfach nicht sachgerecht. Ich sage Ihnen jetzt, warum.
Schon seit Jahrzehnten ist die klassische Mutagenese zugelassen. Dort erfolgt ein Eingriff bei der Pflanze. Durch radioaktive oder chemische Behandlung wird ungezielt ins Erbgut eingegriffen. Hören Sie gut zu: radioaktiv oder chemisch, ungezielt, ins Erbgut. Dann gibt es natürlich Mutationen. Diese sind aber anerkannt und fallen nicht unter das GVO-Moratorium.
Jetzt haben wir diese neue Entwicklung mit Crispr/Cas, ausgezeichnet durch das Nobelpreiskomitee. Diese wollen Sie unter die Deklarationspflicht stellen respektive in den gleichen Kübel werfen wie alle GVO-Veränderungen, die man mit x-beliebigen Kreuzungen und Genmanipulationen erzielen kann. Ich muss Ihnen aber sagen: Bei der Mutagenese kann es auch ziemlich scharfe Veränderungen geben. Das stärkste Pflanzenschutzmittel, das im biologischen Landbau zugelassen ist, ist für Insekten absolut tödlich. Das ist aber auf natürliche Weise respektive durch Mutagenese entstanden. Dort produziert man einfach beliebig viele Mutationen, während man nun mit der Crispr/Cas-Methode eben gezielter eingreifen und das, was man nicht will, ausschliessen kann.
Aber komischerweise gibt es keine Deklarationspflicht bei der Mutagenese. Das wäre natürlich auch hier nicht sinnvoll. So gezüchtete Pflanzen werden übrigens auch in der biologischen Landwirtschaft eingesetzt. Die erzeugten Pflanzen haben absolut nichts Unnatürliches drin. Dasselbe gilt auch für die Anwendung der Genschere. Darum müssen diese beiden Verfahren, die Mutagenese und Crispr/Cas, also das Genom-Editing, gleich behandelt werden. Wenn die Verwaltung das Genom-Editing aus dem Geltungsbereich herausnehmen würde, statt es eben in der Verordnung dort zu implementieren, dann wäre auch vieles gelöst.
Aber so sehe ich im Moment keinen anderen Weg, um Druck zu machen, vorwärtszumachen und auch ein Signal an den Forschungsstandort auszusenden, als dass Sie der Mehrheit folgen. Ich danke Ihnen nochmals dafür.