Engler Stefan · Ständerat · 2021-12-02
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-02
Wortprotokoll
Auch hier können wir uns kurzhalten. Mit der Motion wurde verlangt, die Grundversorgung mit Breitband-Internetzugang in der Fernmeldedienstverordnung auf ein neues Niveau von mindestens 80 Megabit pro Sekunde anzupassen. Unser Rat hat in der Folge die Behandlung dieser Motion sistiert, weil man abwarten wollte, was mit der Standesinitiative Tessin 16.306, "Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots", geschieht. Mittlerweile hat der Nationalrat selber ein zusätzliches Kommissionspostulat beschlossen und im Rat angenommen, das sich mit der Frage einer künftigen Strategie über den Hochbreitbandausbau in der Schweiz zu befassen hat. Man hat daraufhin die Behandlung der Standesinitiative Tessin für weitere zwei Jahre ausgesetzt. Nach Auffassung unserer Kommission ist es vor diesem Hintergrund angezeigt, die Behandlung dieser Motion weiter zu sistieren; dies auch deshalb, weil die Verwaltung selber bestrebt ist, mit einer Anpassung der Verordnung in Bezug auf einen neuen Ansatz mit einem Zusatzangebot in der Grundversorgung tätig zu werden.
Sie erlauben mir allerdings eine Bemerkung, vor allem auch als Vertreter eines ländlichen Kantons: Sorgen muss der Bevölkerung im ländlichen Gebiet der kürzliche Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau machen. Sie wissen, der Ausgabenstopp ging zurück auf eine Untersuchung der Wettbewerbskommission und wurde im Rahmen der vorsorglichen Massnahmen durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Die Folge kann sein, dass vor allem die Swisscom alle ihre Investitionen in den Randregionen einstellt und damit die Randregionen den Kollateralschaden dieser wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung tragen, wenn sich dort der rasche Ausbau des Glasfasernetzes weiter verzögert.
Als Legislative können wir nicht in die Entscheide des Bundesverwaltungsgerichtes eingreifen. Ich kenne die Begründungen der Entscheide nicht im Detail. Politisch betrachtet ist das Thema aber immerhin im Auge zu behalten. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes ist jedenfalls nicht förderlich für die Zielsetzung, die Bundesrat und Parlament haben. Sie möchten nämlich die Digitalisierung in unserem Land überall möglichst schnell ermöglichen.