Schmid Martin · Ständerat · 2021-12-02
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-02
Wortprotokoll
Ich mache Ihnen beliebt, hier dem Nationalrat zu folgen.
Der Nationalrat hat diesen Pragmatismusartikel mit 120 zu 70 Stimmen, wie der Kommissionssprecher schon ausgeführt hat, aufgenommen. Es ist nicht nur Artikel 20b betroffen, sondern gerade auch Artikel 33a. Einerseits geht es um die Erhebung der Verrechnungssteuer, und andererseits geht es um die Rückerstattung der Verrechnungssteuer.
In Bagatellfällen, wo der Staat keinen Steuerausfall erleidet, soll diese Rechtsfolge auf eine Erhebung und auf eine Rückerstattung nicht greifen. Das ist aus meiner Sicht eine logische Schlussfolgerung. Wenn kein Steuerausfall eintritt und der Staat nicht geschädigt ist, warum soll dann der ganze administrative Aufwand betrieben werden? Warum soll die Erhebung gemacht werden, warum soll dann rückerstattet werden? Aus dieser Sicht muss man zum Schluss kommen, dass die Vorschrift, die im Mehrwertsteuergesetz schon vorhanden ist, auch hier eingefügt werden soll.
Richtig ist die Bemerkung, dass wir bei der letzten Revision schon eine Vorschrift in diese Richtung beschlossen haben, wonach der Anspruch auf Rückerstattung in diesen Fällen nicht verwirken soll. Dort ist aber aus meiner Sicht untergegangen, dass man auf die Erhebung verzichten kann. Das wird hier nachgeholt. Inhaltlich sind die beiden Bereiche, das muss man sagen, eng beisammen; das ist nicht so weit voneinander weg.
Wenn man die Argumentation der Verwaltung aufnimmt, dass es nicht nötig sei, diesen Artikel aufzunehmen, weil schon die bestehende Grundlage da sei, würde ich argumentieren, dass der Gehalt dieser beiden Vorschriften in Artikel 20b und in Artikel 33a ein bisschen umfassender ist, insofern alle stossenden Fälle erfasst werden. In allen stossenden Fällen, in denen kein Steuerausfall entsteht, kann auf die Steuererhebung verzichtet werden bzw. kann die Rückerstattung verweigert werden. Der Staat soll sich hier nicht als Wegelagerer aufführen. Wenn er keinen Steuerausfall erlitten hat, soll er dementsprechend gegenüber dem Bürger diesen Vorteil nicht einnehmen.
Deshalb, glaube ich, ist es richtig, dass wir dem Nationalrat folgen.