Lexipedia

Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-12-02

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-02

Wortprotokoll

Wir haben hier eine Vorlage für den Finanzplatz und für die Konzerne. So steht es in der Botschaft. Das ist der Sinn und Zweck der Vorlage: Steuerentlastungen für den Finanzplatz und die Konzerne. Kollege Noser hatte beim Eintreten in einem Anflug von schwarzem Humor ja die kühne Idee, das als Vorlage für die Arbeiter zu bezeichnen. Es geht hier jetzt aber um eine Vorlage, die den Finanzplatz und die Konzerne entlasten möchte.

Das Problem und die Ausgangslage ist, dass der Finanzplatz nicht etwa überbesteuert, sondern unterbesteuert ist - deshalb der Antrag, den ich jetzt begründen werde. Die Idee, ausschliesslich die Dienstleistung der Vermittlung - nicht die Verwahrung, Kollege Ettlin - hier mit einzubeziehen, stammt aus einem Bericht der Verwaltung aus dem [PAGE 1199] Jahr 2011, in dem die Frage der Unterstellung von Dienstleistungen unter die Mehrwertsteuer geprüft wurde. Der Finanzplatz ist ja weitgehend von der Mehrwertsteuer befreit. Das ist sehr diskutabel. Bei einer Vermittlungstätigkeit, bei Courtagen ist[NB]diese[NB]Ausnahme[NB]eigentlich grundsätzlich nicht zu rechtfertigen.

Es handelt sich, das gebe ich zu, um einen demonstrativen, eher didaktischen Antrag, mit Blick auch auf eine Auseinandersetzung. Hier geht es um die Grundsätze. Jeder Coiffeur, jede Coiffeuse, die eine Dienstleistung erbringt, ist selbstverständlich mehrwertsteuerpflichtig. So einfach ist das. Die einfachen Handwerkerinnen und Handwerker, alle, die überhaupt Dienstleistungen erbringen, müssen Mehrwertsteuer abgeben. Aber für den Finanzplatz gelten andere Regeln - deshalb dieser Antrag hier. Ich weiss, dass es am Schluss nicht wahnsinnig viel ausmacht. Aber vorhin haben Sie auch Ausnahmen gemacht, die nur einige Millionen Franken betreffen. Mein Antrag wäre immerhin ein positiver. Die Steuergerechtigkeit verlangt, dass Gleiches gleich behandelt wird. Hier handelt es sich um Dienstleistungen. Die Steuergerechtigkeit verlangt auch hier, dass solche Dienstleistungen, wenn sie auf dem Finanzplatz erbracht werden, mehrwertsteuerpflichtig sein sollten.

Noch eine letzte Bemerkung: Der Kommissionssprecher hat jetzt bezüglich der Steuerausfälle mehrfach wieder die in der Botschaft erwähnte Zahl von 170 Millionen Franken erwähnt. Ich weise noch einmal darauf hin, und das sind die offiziellen Zahlen: Wenn man von einem normalen Zinsniveau von 3 bis 4 Prozent ausgeht, das wir bis zur Finanzkrise hatten, dann betragen diese Ausfälle nach den Auskünften der Verwaltung 600 bis 800 Millionen Franken. Für eine solche Vorlage, die einen Eingriff struktureller Art, also eine Entlastung des Schweizer Finanzplatzes, vornimmt, muss man von einem normalen Zinsniveau ausgehen. Es wären dann 600 bis 800 Millionen Franken pro Jahr, das wäre also eine substanzielle Einnahmeneinbusse.

Das ist die Begründung dieses, wie gesagt, demonstrativen Antrages.