Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2021-12-06
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2021-12-06
Wortprotokoll
Das EU-Parlament hiess im März 2019 einen Vorschlag zur Abschaffung der halbjährlichen Zeitumstellung gut. Dieser Vorschlag sah vor, die Umstellung auf Sommerzeit ab dem Jahr 2021 abzuschaffen. Der EU-Rat hat aber seinen Standpunkt hierzu noch nicht festgelegt. Es wurde somit in der EU noch keine endgültige Entscheidung getroffen, und die derzeitige Regelung mit der halbjährlichen Zeitumstellung bleibt vorerst in Kraft. Bundesrat und Parlament haben immer darauf geachtet, dass die Schweiz über eine Zeitregelung verfügt, die mit derjenigen unserer Nachbarstaaten übereinstimmt. Das war sowohl 1894 bei der Einführung der Mitteleuropäischen Zeit der Fall als auch 1980 bei der Einführung der halbjährlichen Zeitumstellung. So ist im Artikel zur Festlegung der Zeit im Messgesetz klar der Grund für die Einführung der Umstellung auf Sommerzeit in der Schweiz festgehalten: "Um Übereinstimmung mit den benachbarten Staaten zu erreichen, kann der Bundesrat die Sommerzeit vorschreiben." Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung in unseren Nachbarländern genau und wird sorgfältig prüfen, ob eine allfällige Anpassung der Zeitregelung sinnvoll und im Interesse der Schweiz ist.