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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2021-12-06

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2021-12-06

Wortprotokoll

Im Bereich der Fotovoltaik hat das Parlament am 1. Oktober 2021 beschlossen, dass Anlagen ohne Eigenverbrauch neu Beiträge von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten statt bisher maximal 30 Prozent erhalten können. Der Bundesrat sieht vor, die entsprechende Änderung des Energiegesetzes auf den 1. Januar 2023 in Kraft zu setzen. Von der Änderung werden insbesondere auch Anlagen auf Scheunen profitieren können, da diese oft über wenig Stromverbrauch im Vergleich zur Grösse der Dächer verfügen.