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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-12-06

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-06

Wortprotokoll

Die Bereinigung des Covid-19-Gesetzes ist noch nicht so weit, weil die Kommission die Arbeiten erst vor einer Viertelstunde abschliessen konnte. Die Fahne muss erst noch erstellt werden und wird Ihnen ausgeteilt werden.

Beim jetzt zu behandelnden Geschäft, der Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Tunesien im Bereich der sozialen Sicherheit, geht es um ein Standardabkommen, das nach dem Sturz des Regimes von Ben Ali im Jahre 2011 ausgearbeitet worden ist. Es hat keine übertrieben bedeutenden Folgen, wird aber die soziale Sicherheit im Austausch mit Tunesien für alle Betroffenen regeln, nämlich für die tunesischen Staatsangehörigen in der Schweiz und umgekehrt für die Schweizerinnen und Schweizer, die in Tunesien arbeiten und leben.

Man darf nicht vergessen, dass Tunesien für die Schweiz doch eine wichtige Destination ist. Es gibt in Tunesien insgesamt über hundert Unternehmen mit schweizerischer Kapitalbeteiligung und mit einer Beschäftigung von rund 14[NB]000 Personen.

Tunesien hat entsprechende Sozialversicherungsabkommen mit den wichtigen europäischen Staaten abgeschlossen. Das Abkommen, das hier vorgelegt und von der Kommission einstimmig zur Annahme empfohlen wird, folgt in der Logik den anderen Sozialversicherungsabkommen: Es soll insbesondere in der ersten Säule ein Rentenexport und die Anrechnung von Beitragszeiten ermöglicht werden, also alles, was zu einem entwickelten Sozialversicherungsabkommen gehört, das ja wiederum eine Voraussetzung dafür ist, dass Wirtschaftsbeziehungen mit diesem Land entwickelt werden können.

Das Abkommen garantiert den Betroffenen auf beiden Seiten - Tunesierinnen und Tunesiern in der Schweiz und Schweizerinnen und Schweizern in Tunesien -, dass sie nicht diskriminiert werden und entsprechend Anspruch auf die Leistungen haben. Es ist daran zu erinnern, dass die Schweiz nur Leistungen exportiert, wenn ein solches Sozialversicherungsabkommen besteht. Gegenüber der früheren Praxis ist speziell, dass das Abkommen dem fakultativen Referendum untersteht. Das entspricht aber der Praxis des Parlamentes, die seit ein paar Jahren üblich ist. Wir haben das so entschieden, obschon es sich um Standardabkommen handelt.

Namens der einstimmigen Kommission bitte ich Sie, dem Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zuzustimmen.