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Bäumle Martin · Nationalrat · 2021-12-06

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-12-06

Wortprotokoll

Es bestehen noch zwei Differenzen zum Ständerat.

Die erste betrifft Artikel 49b des CO2-Gesetzes. Es geht hier nicht um eine materielle Differenz zwischen National- und Ständerat. Der Ständerat und auch Ihre UREK-N sind klar der Auffassung, dass die Zielvereinbarungen bis 2024 weitergeführt werden sollen, und zwar grundsätzlich unverändert, dass das so aber nicht ins Gesetz geschrieben werden kann, wie es der Nationalrat in der ersten Lesung mit der Annahme des Einzelantrages Regazzi gemacht hat. Unter anderem könnte das bei WTO-Ausschreibungen Fragen auslösen. Wir haben also keine inhaltliche, sondern eine formale Differenz. Deshalb hat unsere Kommission heute einstimmig[NB]beschlossen,[NB]dem Ständerat zu folgen und nicht festzuhalten.

Die Frau Bundesrätin hat im Ständerat ebenfalls gesagt, dass die Zielvereinbarungen mit den bestehenden Organisationen bis Ende 2024 weitergeführt werden. Es macht also keinen Sinn, das kurzfristig zu ändern. Das heisst aber nicht, dass Details zu Kosten und Leistungen nicht noch verhandelt werden können. Dort muss der Bund frei bleiben, diese noch zu verhandeln und an allfällig geänderte Bedingungen anzupassen. Die UREK-N beantragt Ihnen einstimmig, diese Differenz auszuräumen.

Bei der zweiten Differenz geht es um die Verlängerung des Mineralölsteuergesetzes um ebenfalls ein Jahr, auch bis Ende 2024. Der Nationalrat hat in dieser Vorlage diverse auslaufende Bestimmungen des CO2-Gesetzes verlängert. Die biogenen Treibstoffe sind eine wichtige Verminderungsmassnahme im Bereich Verkehr. Diese Steuererleichterungen sind nach dem Beschluss zur parlamentarischen Initiative Burkart 17.405, "Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe", bis Ende 2023 befristet. Das ist also geltendes Recht. Leider ging dieser Punkt damals in der Beratung in der UREK-N und in unserem Rat vergessen. Der Ständerat hat die Lücke nun mit der Zustimmung zu einem Einzelantrag geschlossen und die Verlängerung bis Ende 2024 beschlossen. Er hat also das Ganze gegenüber dem bestehenden Gesetz um ein Jahr verlängert und damit wie alle anderen Bestimmungen auf Ende 2024 befristet. Den entsprechenden Einzelantrag hat der Ständerat einstimmig gutgeheissen. Alle befristeten Instrumente werden also, wenn[NB]wir[NB]diese[NB]Differenz[NB]ausräumen, bis Ende 2024 verlängert.

Vielleicht noch zu den Kosten, die immer interessant sind: Diese Verlängerung, die wir heute, wenn wir die Differenz ausräumen würden, beschliessen würden, macht maximal eine Erhöhung des Treibstoffpreises um 0,2 Rappen pro Liter nötig, wenn wir das bis Ende 2028 refinanzieren. Die bereits heute aufgelaufenen Kosten, die aus der Vergangenheit stammen, sind jetzt mit maximal 3,7 Rappen veranschlagt, wenn wir sie bis 2028 ausräumen wollen[NB]und[NB]wenn[NB]diese[NB]Befreiung haushaltneutral durchgeführt werden soll, wie es der Gesetzgeber mehrfach beschlossen hat.

Die Kommission beantragt auch hier mehrheitlich Zustimmung zum Beschluss des Ständerates. Es liegt keine Minderheit vor. In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommission auch hier um die Ausräumung dieser Differenz. Mit der Ausräumung dieser beiden Differenzen wäre die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung. [PAGE 2355]