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preparatory:AB 292456

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-06

Wortprotokoll

Bei Absatz 1ter handelt es sich wiederum um einen Schnellschuss des Nationalrates, der aus dem Plenum heraus gekommen ist, diesmal sogar nur mit einem, sagen wir, Zufallsmehr von 90 zu 88 Stimmen bei 13 Enthaltungen. Die Bestimmung wurde also mit einem sehr knappen Resultat und eher zufällig überhaupt in das Gesetz eingefügt.

Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, auch diese Bestimmung zu streichen; dies nicht einfach nur, weil sie ein Schnellschuss war - Schnellschüsse können ja manchmal auch treffen -, sondern weil sie nicht trifft. Es ist so, dass mit dieser Bestimmung verlangt würde, die Impfdurchbrüche zu melden und sie auf dem Dashboard des BAG auszuweisen. Man würde also per Gesetz vorgeben, dass nur ein einziges Faktum publiziert werden müsste. Es wird ja sehr viel publiziert; jene, die die Publikationen des BAG während der Pandemie verfolgen, wissen das. Es werden sehr viele Zahlen und Indikationen publiziert, täglich auch die Zahl der Getesteten, der positiven Fälle usw. Alles Mögliche wird gemeldet. Hier würden im Unterschied zu den anderen Zahlen[NB]die[NB]Impfdurchbrüche als einziger Fakt isoliert herausgegriffen.

Was spricht dagegen? Dagegen sprechen nicht nur die statistischen und publikationstechnischen Gründe, die sich aus meiner Eingangsbemerkung ergeben, sondern dagegen spricht auch der Umstand, dass die Impfdurchbrüche in aller Regel so gar nicht festgestellt werden können. Die meisten, die trotz Impfungen positiv sind, merken dies gar nicht. Wenn sie asymptomatisch bleiben und keine Symptome entwickeln, dann merken sie das nicht. Wenn sie nur milde Symptome haben, merken sie das oft gar nicht. In dem Sinne handelt es sich schon um ein Faktum, das schwer zu melden wäre.

Dann muss darauf hingewiesen werden, dass Impfungen ja nicht einfach meldepflichtig sind. Es gibt keine Impfregister in der Schweiz, auf die man sich beziehen könnte. Das existiert nicht. Man würde mit dieser Bestimmung jetzt etwas einführen, das in unserem System nicht Platz hat, nämlich eine Meldepflicht, für welche die Grundlagen nicht existieren. In dem Sinne meine ich, dass hier eine Bestimmung aufgenommen worden ist, natürlich mit politischen Absichten, die nicht taugt, um irgendeinen nützlichen Beitrag an die Pandemiebekämpfung zu leisten. Auch sachlich kann das nicht realisiert werden.

In dem Sinne empfiehlt Ihnen die einstimmige Kommission, diese Bestimmung wie schon die letzte zu streichen.

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