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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2021-12-06

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2021-12-06

Wortprotokoll

Zu Absatz 1bis: Schon die erste dieser vierzehn Differenzen betrifft einen sensiblen Punkt - einen im Rahmen des Gesetzes insgesamt nicht sehr wichtigen, aber sensiblen Punkt, wo doch erheblicher Schaden angerichtet werden könnte, wenn dem Nationalrat gefolgt würde.

Der Nationalrat verlangt mit diesem Antrag die Publikation sämtlicher im Zusammenhang mit Covid-19-Impfstoffen abgeschlossenen Verträge. Das wäre eine Spezialbestimmung, die hier unabhängig von der allgemeinen Regelung des Öffentlichkeitsgesetzes des Bundes greifen würde. Das ist mit mehreren Unzukömmlichkeiten verbunden, weshalb Ihnen die Kommission einstimmig beantragt, diese Bestimmung wieder zu streichen.

Das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung sieht für den Zugang zu amtlichen Dokumenten [PAGE 1217] besondere Regelungen vor, die allen Interessen Rechnung tragen. Es gibt ein Verwaltungsverfahren, bei dem sämtliche Betroffenen ihre Interessen einbringen können. Es gibt Interessen, die sind in diesem Kontext vorstellbar, beispielsweise Geschäftsgeheimnisse und weitere Geheimnisse Betroffener. Solche Interessen müssen im Verfahren nachher bewertet werden. Dieses ist auch rechtsmittelfähig. Das führt dazu, dass ein nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten herbeigeführter Entscheid die Basis der Veröffentlichung darstellt.

Wenn man nun aber in einem Spezialgesetz, abweichend von den allgemeinen Regeln, sagt, dass diese Verträge unabhängig von diesen allgemeinen Regeln veröffentlicht werden müssen, dann trägt das diesen Interessen nicht Rechnung. Das ist dann dazu geeignet, gröberen Schaden herbeizuführen, weil sich die Schweiz dann nicht mehr in derselben Position bezüglich der Impfstoffe befindet, in der sie bis heute war. Die Schweiz hat diese Beschaffungen insgesamt doch umsichtig und qualifiziert vornehmen und dabei natürlich auch die Interessen der Hersteller mitberücksichtigen können.

Kommt hinzu, dass, ausgehend von der Covid-19-Pandemie, auch die spezifischen Argumente gegen diesen Antrag sprechen. Es gab in den ersten Monaten dieses Jahres eine grosse Polemik in bestimmten Medien - sie wurde auch politisch aufgegriffen -, wonach das BAG und der Bundesrat im Zusammenhang mit Lonza und Moderna gravierend versagt hätten. Diese Vorwürfe wurden von den GPK untersucht. Dabei hat sich herausgestellt, dass der Bund und das BAG richtig und korrekt gehandelt haben. Das war den Medien nach der ursprünglichen Skandalisierung dann nur noch kleine, kurze Meldungen wert. Aber die Überprüfung der GPK hat gezeigt, dass diese Skandalisierung falsch war, dass die Bundesbehörden hier korrekt gehandelt hatten.

Die Kommission ist der Meinung, dass wir uns auf die Arbeit unserer Kommissionen, der GPK, verlassen können - verlassen können müssen - und dass das die Art und Weise ist, wie wir damit umgehen wollen.

Wir wurden im Rahmen der Kommissionsberatung durch den Präsidenten der Finanzkommission darüber ins Bild gesetzt, dass auch die FinDel sich mit diesem Geschäft befasste und Zugang zu den Verträgen hatte. Wenn also sowohl die Finanzdelegation als auch die GPK Zugang zu diesen sensiblen Dokumenten haben, dann muss das nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten genügen - auch mit Blick auf die Governance.

In diesem Sinne ist die Kommission einstimmig der Auffassung, dass der Schnellschuss des Nationalrates in diesem Fall abzulehnen und diese Bestimmung zu streichen ist, obschon wir die Herstellung von Öffentlichkeit im Allgemeinen natürlich grundsätzlich als positiv bewerten.