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Bellaiche Judith · Nationalrat · 2021-12-06

Bellaiche Judith · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2021-12-06

Wortprotokoll

Ich konzentriere mich bei der Berichterstattung strikte auf die Beleuchtung der zwei verbleibenden Differenzen zum Ständerat.

Zum einen geht es um die Beschwerdelegitimation der bereits existierenden, aber sehr eng gefassten Stiftungsaufsichtsbeschwerde. Sie fällt derzeit einseitig aus und wird von den Gerichten restriktiv ausgelegt. Zwar ist ein Destinatär zur Beschwerde berechtigt, nicht jedoch ein Stifter. Im Gegensatz zum Ständerat, der eine Flut von Beschwerden und eine höhere Rechtsunsicherheit befürchtet, hält Ihre Kommission für Rechtsfragen an ihrer Definition der Beschwerdelegitimation fest. Die befürchtete Beschwerdeflut wird mit der Bedingung eines berechtigten Kontrollinteresses ausgeschlossen. Einem internationalen Stiftungsstandort kann man nur gerecht werden, wenn genau solche Personen, die ein berechtigtes Kontrollinteresse haben, und ganz besonders die Stifter selbst die Möglichkeit einer Beschwerde haben, sollte der Stiftungszweck gefährdet sein.

Zum andern geht es um die Möglichkeit, Stiftungsräte angemessen entschädigen zu können, um die Stiftung ordentlich zu führen. Derzeit entspricht das teilweise bereits der gelebten Realität, aber kantonale Steuerbehörden handhaben diesen Umstand unterschiedlich, was zu einer unübersichtlichen Situation führt. Es scheint uns völlig normal und entspricht nun mal der Realität, dass anspruchsvolle Arbeit - bisweilen geht es um die Verwaltung von Millionenbeträgen und um komplizierte Sachverhalte - angemessen entschädigt wird. Die Einzigen, die sich dagegen wehren, sind die Kantone. Aber bei dieser parlamentarischen Initiative, der wir ja zugestimmt haben, geht es nicht um die Stärkung der Kantone, sondern um die Stärkung des Stiftungsstandorts.

Es versteht sich von selbst, dass eine angemessene Entschädigung der Stiftungsräte Hand in Hand mit einer Professionalisierung der Stiftungsführung geht, auch im internationalen Kontext. Die Einwände des Ständerates sind schwer nachvollziehbar. Es war in der kurzen Beratung von einem grossen Missbrauchspotenzial die Rede. Dabei bezog sich der Ständerat jedoch auf die Definition "marktkonform", derweil der Nationalrat nicht eine marktkonforme, sondern eine angemessene Entschädigung verankern will. Eine Ausuferung ist nicht zu befürchten, da ja die Kantone über ebendiese Angemessenheit in koordinierter Weise befinden würden.

Ebenso wenig lässt sich die Behauptung erhärten, der Stiftung würden mit einer angemessenen Entschädigung Gelder entzogen. Zur professionellen Führung einer Stiftung gehört die Wahrung ihrer Interessen. Ein kostenloser, aber fachlich unkundiger Stiftungsrat schadet dem Stiftungszweck und den Finanzen weit mehr als die angemessene Entschädigung eines sachkundigen Stiftungsrates.

Insgesamt scheint uns die Argumentation des Ständerates recht widersprüchlich. In Bezug auf die Entschädigung der Stiftungsräte fürchtet er um den zweckmässigen Einsatz der Gelder, er aberkennt dem Stifter jedoch genau in einem solchen Fall die Beschwerdemöglichkeit. Die Lösung der RK-N scheint uns schlüssiger.

Deshalb bitten wir Sie, den beiden Mehrheitsanträgen zuzustimmen und am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.