AB 292561
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-06
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Töngi 19.407, "Parlamentsangehörige. Flugreisen vermeiden, Reisen per Bahn", und die parlamentarische Initiative Töngi 19.408, "Bundesangestellte. Flugreisen vermeiden, Reisen per Bahn", wurden am 7. März 2019 eingereicht.
Die parlamentarische Initiative Töngi 19.408 bezüglich der Bundesangestellten wurde der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates zur Vorberatung zugeteilt. Die Initiative verlangt, dass Reisen von Bundesangestellten bis zu einer Reisezeit von acht Stunden grundsätzlich per Bahn zu erfolgen haben. Flugreisen sollten auf ein Minimum beschränkt[NB]und[NB]damit klimaschädliche Emissionen reduziert werden.
Der Nationalrat hat der parlamentarischen Initiative am 10.[NB]September 2020 keine Folge gegeben. Der Bundesrat hatte unabhängig davon bereits Ende 2019 das EFD beauftragt, die Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung zu revidieren und darin festzuschreiben, dass Dienstreisen mit einer Reisedauer von bis zu sechs Stunden für Bundesangestellte per Bahn zu erfolgen haben.
Die Grundlage für diese Revision war der vom Bundesrat am 13. Dezember 2019 beschlossene sogenannte Aktionsplan Flugreisen, mit dem ein Beitrag an die Reduktion der Treibhausgasemissionen und eine insgesamt klimaneutrale Bundesverwaltung anvisiert wurde. Im Unterschied zur Forderung der parlamentarischen Initiative 19.408 legte der Bundesrat den zeitlichen Eckwert für die Bewilligung von Flugreisen bei sechs statt acht Bahnreisestunden fest. Am 1. Juli 2020 ist für Bundesangestellte die Regelung dann in Kraft getreten, wonach Dienstreisen mit einer Reisezeit von bis zu sechs Stunden grundsätzlich mit der Bahn zu erfolgen haben, ausser wenn durch die Zugreise eine[NB]oder[NB]mehrere[NB]zusätzliche[NB]Übernachtungen notwendig werden.
Die parlamentarische Initiative Töngi 19.407 zu den Parlamentsangehörigen wurde dem Büro des Nationalrates zur Vorberatung zugewiesen. Analog zur parlamentarischen Initiative 19.408 verlangt diese parlamentarische Initiative, dass Reisen von Ratsmitgliedern bis zu einer Reisezeit von acht Stunden aus Gründen des Klimaschutzes per Bahn zu erfolgen haben. Das Büro des Nationalrates gab ihr am 15.[NB]November 2019 Folge, und das Büro des Ständerates erteilte am 14. Februar 2020 seine Zustimmung, worauf das Büro des Nationalrates den vorliegenden Entwurf ausgearbeitet hat. Es hat dabei entschieden, die Regelung der Bundesverwaltung zu übernehmen und nur dann für die Kosten für Flugreisen aufzukommen, wenn die Reisezeit mindestens sechs Stunden beträgt.
Die parlamentarische Initiative wurde eingereicht, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Indem die Ratsmitglieder für Auslandreisen vermehrt die Bahn statt das Flugzeug benützen, sollen klimaschädliche Emissionen reduziert werden. Es ist jedoch anzumerken, dass das Parlament dank einer Zusammenarbeit mit der Stiftung Myclimate bereits seit 2009 die jährlichen Emissionen für dienstliche Flugreisen von Parlamentsmitgliedern und Angestellten der Parlamentsdienste integral kompensiert.
Die vorgeschlagenen Änderungen verursachen dem Bund keine zusätzlichen Kosten. Die Kosten für die zusätzlichen Bahnreisen werden durch eine Reduktion der Kosten für die Flugreisen kompensiert. Der zusätzliche administrative Aufwand ist begrenzt, sodass die Auswirkungen auf das Personal der Parlamentsdienste als unerheblich erachtet werden können. Im Parlamentsressourcengesetz ist der Grundsatz festgelegt, wonach Ratsmitglieder für Reisekosten, welche im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeit im In- und Ausland entstehen, entschädigt werden. In Artikel 4 der Verordnung der Bundesversammlung zum Parlamentsressourcengesetz sind die Details dazu festgelegt. Die vorliegende Revision betrifft nur Artikel 4.
Der Nationalrat hat diese Vorlage am 21. September 2021 ohne Änderungen genehmigt. Das Büro des Ständerates hat am 11. November beschlossen, darauf einzutreten und die Vorlage, wie sie der Nationalrat bereits beschlossen hat, ohne Änderung einstimmig gutzuheissen.
Ich bitte Sie im Namen des Büros, auf die Vorlage einzutreten und das vorliegende Geschäft zu genehmigen.