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Fluri Kurt · Nationalrat · 2021-12-06

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-06

Wortprotokoll

Die Beratungen zu diesem Geschäft stehen vor dem Hintergrund verschiedener Vorstösse zum Status der vorläufigen Aufnahme. Unser Rat hatte seinerzeit die Motion 17.3270 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates, "Ersatz des Status der vorläufigen Aufnahme", angenommen. In der ständerätlichen Kommission wurde diese Motion nicht als zielführend erachtet und stattdessen eine eigene Motion 18.3002, "Punktuelle Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme", beschlossen - also kein Ersatz, sondern punktuelle Anpassungen, sprich Verbesserungen.

Aus dieser Motion ist nun der neue Artikel 85b AIG entstanden, welcher den Kantonswechsel erleichtert, und zwar gemäss Bundesrat und Ständerat nach einem bestehenden Arbeitsverhältnis von mindestens zwölf Monaten oder, gemäss Beschluss des Nationalrates in der ersten Beratungsrunde, von mindestens sechs Monaten.

Ein zweiter Vorstoss, der die Basis für dieses Geschäft legte, ist die Motion Pfister Gerhard 15.3953, "Keine Reisen ins Heimatland für vorläufig Aufgenommene". Diese Motion ist mit diesem Geschäft umgesetzt und auch nicht mehr Thema der Differenzbereinigung.

Worum es hier in dieser Differenzbereinigung geht, ist eine Erleichterung der Ausreisebestimmungen. Unsere Delegation hatte in der Kommission diesen verschiedenen Erleichterungen noch zugestimmt. Es ist so, dass wir heute in der Differenzbereinigung aufeinander zugehen müssen. Wenn beide Räte bei ihren Beschlüssen bleiben, macht eine Differenzbereinigung keinen Sinn. Dann könnte man gerade zur Einigungskonferenz übergehen. Wenn im jeweils anderen Rat die Mehrheiten klar sind - das ist heute bei einer Mehrheit [PAGE 2372] von 26 zu 14 Stimmen im Ständerat der Fall -, macht ein weiteres Festhalten an der eigenen Position wenig Sinn.

Vor dem Hintergrund, dass es in den vorgestellten Motionen nie um Ausreiseerleichterungen ging, sondern um den Status der vorläufigen Aufnahme und um ein Verbot der Heimatreisen, ist es unseres Erachtens nicht sinnvoll, an dieser Differenz festzuhalten; denn es ging in den beiden erwähnten Vorstössen nie um das Thema Erleichterung der Ausreise.

Die Ausreisemöglichkeiten für Angehörige von vorläufig Aufgenommenen stehen heute in Artikel 9 der entsprechenden Verordnung. Dort sind die Ausnahmen formuliert: schwere Krankheit oder Tod von Familienangehörigen, Erledigung von wichtigen und unaufschiebbaren, höchstpersönlichen Angelegenheiten, grenzüberschreitende Reisen mit dem Schul- oder Ausbildungsbetrieb, aktive Teilnahme an Sport- oder Kulturanlässen, humanitäre Gründe und weitere Gründe. Das gilt nach drei Jahren nach Anordnung der vorläufigen Aufnahme. Das ist der Text der heutigen Verordnung.

Diese Verordnung sieht im Gegensatz zu unserem Text aus der ersten Beratung sogar noch gewisse Erleichterungen vor. Unser Text beschränkt sich auf Reisen im Schengen-Raum - gut, es steht immer "insbesondere", aber der Schengen-Raum wird im Gegensatz zum Verordnungstext doch namentlich erwähnt. Bei den Sport- und Kulturanlässen geht es beim Beschluss aus der ersten Behandlungsrunde um wichtige Sport- und Kulturanlässe. In der Verordnung ist diese Qualifikation nicht vorgesehen. Somit haben wir also nun mit unserem Beschluss aus der ersten Beratung eine Ausweitung auf die Aufrechterhaltung der Beziehung zu nahen Familienangehörigen.

Vor dem Hintergrund der Ursprünge dieses Geschäfts und vor dem Hintergrund der Beratungen im Ständerat, in Anbetracht der Differenz, die mit grosser Mehrheit im Ständerat beschlossen worden ist, ist unsere Fraktion zum Schluss gekommen und zieht es vor, den erleichterten Kantonswechsel und das Verbot der Ausreise ins Heimatland gemäss Motion Pfister Gerhard zu akzeptieren und die in den beiden Vorstössen nicht vorgesehene Ausweitung der Reisemöglichkeiten abzulehnen. Wenn die heutige Minderheit diese Erleichterungen der Ausreisemöglichkeiten nochmals thematisieren will, steht es ihr offen, hierzu einen neuen Vorstoss einzureichen.

Damit schliessen wir uns also der Mehrheit an.