Wicki Franz · Ständerat · 2002-11-25
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-11-25
Wortprotokoll
Artikel 5 Absatz 2 lautet: "Vor der Streichung hört die Bundeskanzlei die ordnungsgemäss gemeldeten präsidierenden oder geschäftsführenden Personen der Bundespartei an." Diese Formulierung wurde aus Gründen der sprachlich geschlechtsneutralen Redaktion gewählt. Gemeint sind die Personen, die bei der Bundespartei das Präsidium und das Sekretariat innehaben. Es müssen nur zwei Personen gemeldet werden, also nicht etwa das gesamte Präsidium wie z. B. die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident; dies zur Klarstellung.