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Arslan Sibel · Nationalrat · 2021-12-06

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2021-12-06

Wortprotokoll

Wir behandeln die parlamentarische Initiative, welche von der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates lanciert wurde. Damit soll Artikel 1 Buchstabe c der Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesstrafgericht abgeändert werden. Die parlamentarische Initiative verlangt also, dass die Zahl der Vollzeitstellen für ordentliche Richterinnen und Richter der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes von aktuell drei auf höchstens vier zu erhöhen ist.

Wie ist diese parlamentarische Initiative entstanden? Am 28.[NB]Januar 2021 hat die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen den Präsidenten der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes angehört und dabei festgestellt, dass [PAGE 2376] der Bedarf an Ressourcen für die Berufungskammer deutlich über den ursprünglichen Schätzungen liegt. Danach hat unsere Schwesterkommission beschlossen, diese parlamentarische Initiative zur Erhöhung der Zahl der Richterstellen einzureichen.

Es ist eine Tatsache, dass der Arbeitsanfall bei der Berufungskammer in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Fast zwei Drittel der Verfahren werden in deutscher Sprache geführt. Nun ist es aber von der sprachlichen Vertretung her so, dass wir an der Berufungskammer drei Richter und Richterinnen haben, nämlich jeweils eine Person für die deutsche, die französische und die italienische Sprache. Eine Aufstockung würde also auch diesen Engpass bei der sprachlichen Verteilung beheben.

Im Ständerat wurde zudem diskutiert, dass man viel mehr Stellen schaffen könnte, d. h. nicht nur eine Vollzeitstelle, sondern nochmals zusätzlich drei Vollzeitstellen. Die RK-S meinte aber, dass auf Vorrat aufstocken nicht folgerichtig wäre. Dieser Meinung ist auch Ihre Kommission für Rechtsfragen.

Am 20. Mai 2021 hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates den Vorentwurf beraten, ist darauf eingetreten und hat eine entsprechende Verordnungsänderung beschlossen. Da die Belastung gross und folglich der Bedarf offensichtlich akut ist, hat sie aber auch gesagt, dass gestützt auf Artikel 3a des Vernehmlassungsgesetzes auf eine Vernehmlassung verzichtet wird. Am 15. September 2021 hat sodann der Ständerat der parlamentarischen Initiative einstimmig Folge gegeben.

Wir haben am 18. November 2021 das Geschäft erneut beraten. Nebst Ihrer Kommission für Rechtsfragen, welche der parlamentarischen Initiative einstimmig zugestimmt hat, sind auch die Geschäftsprüfungskommission bzw. ihre zuständige Subkommission und die Gerichtskommission für die Aufstockung. Auch der Bundesrat, der später dazu Stellung nimmt, wird die Erhöhung unterstützen.

Ich bitte Sie im Namen Ihrer Kommission für Rechtsfragen, der Vorlage ebenfalls zuzustimmen.