Knecht Hansjörg · Ständerat · 2021-12-07
Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-07
Wortprotokoll
Die Finanzhilfen, welche für den touristischen Verkehr gesprochen werden sollen, müssen subsidiär erfolgen. Es soll erst auf staatliche Finanzhilfen zurückgegriffen werden können, wenn die anderen Möglichkeiten erschöpft sind. Ich erinnere daran, dass die finanzielle Unterstützung des touristischen Verkehrs mit Steuermitteln eine Notfallmassnahme infolge der Corona-Krise war. Nun steht eine Verlängerung an. Die Ausnahmeregelung soll also weitergeführt werden. Dies erachte ich, wie auch die beschlossene Unterstützung des Ortsverkehrs, als heikel.
Die Finanzierung des touristischen Verkehrs wie auch des Ortsverkehrs ist grundsätzlich nicht die Aufgabe des Bundes. Entsprechend zurückhaltend sollte der Bund agieren. Ebenso ist Rücksicht zu nehmen auf die prekäre Finanzlage und auf die Aussichten: Wir haben 30 bis 40 Milliarden Franken an Corona-Schulden, welche zu berücksichtigen sind. Daher ist es angebracht, beim Bund in Hinsicht auf die Ausgaben sehr zurückhaltend zu sein. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft festhält, und das ist zutreffend, gehört der touristische Verkehr nicht zur Grundversorgung, sondern zum Tourismusmarkt, für den der Bund nicht zuständig ist. Die staatliche Unterstützung von touristischen Verkehrsangeboten sollte daher die Ultima Ratio sein. Es ist mithin im Grundsatz folgerichtig, dass die Unternehmen erst von den eigenen Reserven Gebrauch machen sollen, bevor sie staatliche Hilfen beanspruchen können. Dass Gewinnreserven in Krisenzeiten aufgewendet werden müssen, entspricht ihrem Zweck. Dies ändern zu wollen, ist eine politische Entscheidung und nicht sachlich begründet.
Was die Verlängerung des Unterstützungszeitraums bis zum 31. Dezember 2021 statt bis zum 30. Juni 2021 anbelangt, ist festzuhalten, dass die Laufzeit der Finanzhilfen bereits in der Fassung des Bundesrates von ursprünglich 7 auf 16 Monate ausgedehnt wird, also auf mehr als das Doppelte. Nun soll der Zeitrahmen noch weiter gefasst werden, nämlich bis zum 31. Dezember. Dies wird von den Betroffenen, das haben wir gehört, einhellig gewünscht. Angesichts der langen Dauer der Pandemie bin ich bereit, bei der Frist einzulenken.
Dass die Corona-Pandemie auch den touristischen Verkehr getroffen hat, ist unbestritten. Allerdings bin ich der Meinung, dass der Staat keine Vollkaskoversicherung für sämtliche Ausfälle ist, welche ein Unternehmen aufgrund einer Krise erleidet. Die von Bundesrat und Nationalrat beschlossenen Finanzhilfen sind grosszügig bemessen und gehen bereits deutlich über das ursprünglich Vorgesehene hinaus.
Ich bitte Sie, sowohl bei der Verwendung der Reserven als auch bei der Fristenfrage der ausgewogenen Lösung des Nationalrates zu folgen.