Engler Stefan · Ständerat · 2021-12-07
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-07
Wortprotokoll
Wir sind bei der Unterstützung der touristischen Angebote. Artikel 28a Absatz 1 bestimmt die anspruchsberechtigten Angebote des touristischen Verkehrs. Ihre Kommission liess sich im Rahmen der Kommissionssitzung darüber orientieren, inwieweit aufgrund des geltenden Rechts Gebrauch davon gemacht worden ist und vor allem welche Typen von Unternehmungen davon Gebrauch gemacht haben. Dabei hat sich herausgestellt, dass vor allem Schifffahrtsgesellschaften, aber auch Bergbahnen von diesen Möglichkeiten Gebrauch gemacht haben und mit einem Gesuch um Beiträge an den touristischen Verkehr vorstellig geworden sind. In der Summe wurden rund 4 bis 5 Millionen Franken für die Unterstützung geltend gemacht.
In Absatz 2 Buchstabe a geht es um die Anspruchsvoraussetzungen in finanzieller Hinsicht. Ich habe bereits beim Eintreten erwähnt, dass sich die bundesrätliche Variante von der nationalrätlichen Variante und jener der Kommissionsmehrheit in der Unterstützungsdauer und im Umfang der Unterstützung unterscheidet. Während in der bundesrätlichen Variante die Dauer der Hilfe am 30. Juni 2021 ausläuft, sehen der Nationalrat und die Mehrheit der Kommission die Befristung bis zum 31. Dezember 2021 vor. Die Vertreter der Minderheit werden sich noch dazu äussern, ob sie ihren Antrag in beiden Punkten - bezüglich Befristung und bezüglich Beanspruchung der Reserven - aufrechterhalten.
Die Beanspruchung der Reserven ist der zweite Punkt, in dem zwischen der bundesrätlichen Vorlage und der Mehrheit der Kommission eine Differenz besteht. Die Mehrheit Ihrer Kommission sieht eine andere Formulierung vor, die klarer zum Ausdruck bringt, was wirklich gemeint ist. Sie verlangt in der Substanz lediglich die Beanspruchung eines Drittels der in den Geschäftsjahren 2017 bis 2019 gebildeten Reserven.
Die Begründung für die Mehrheitsauffassung liegt darin, dass diese touristischen Unternehmungen nicht abgeltungsberechtigt und auf Reserven angewiesen sind, um die Unternehmung weiterentwickeln, um notwendige Investitionen tätigen oder um Einschüsse in die Pensionskasse bewältigen zu können. Entsprechend gibt es schon einen Unterschied zwischen der Beanspruchung der Reserven beim abgeltungsberechtigten Verkehr und der Beanspruchung der Reserven beim touristischen Verkehr. So viel zur Einleitung; die Minderheit wird sich dann selber zu Wort melden. [PAGE 1231]