Humbel Ruth · Nationalrat · 2021-12-07
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-07
Wortprotokoll
Bei der zentralen Differenz, den Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration der Frauen, unterstützt die Mitte-Fraktion die Kommissionsmehrheit.
Wichtig ist für uns insbesondere, dass die Übergangsgeneration neun Jahrgänge umfasst und die Höhe des Umverteilungsvolumens 32 Prozent der Einsparungen beträgt. Diese Werte sind dem Mehrheitsmodell sowie den Modellen von Bundesrat und Ständerat gemeinsam. Sowohl beim Modell des Ständerates wie bei dem der SGK-N werden während der neun Jahre nach Einkommenskategorien abgestufte Rentenzuschläge progressiv/degressiv ausbezahlt. Beim Nationalratsmodell sind es 140, 90 und 40 Franken.
Beide Modelle liegen ausserhalb des Rentensystems, was den Vorteil hat, dass verheiratete Frauen den Zuschlag auch über den Ehepaarplafond hinaus bekommen können. Das mag kritisiert werden, ebenso, dass es Einzelfälle gibt, in denen Frauen eine Rente über dem Maximum von 2390 Franken bekommen können. Mit den abgestuften Zuschlägen der Kommissionsmehrheit kann es aber höchstens eine um 40 Franken höhere Rente ausmachen. Das ist im gesamten Konzept vertretbar, zumal zu berücksichtigen ist, dass es sich bei diesen Zuschlägen nicht um Ausgleichsmassnahmen handelt, sondern gewissermassen um einen politischen Preis zugunsten der Übergangsgeneration für die Erhöhung des Frauenrentenalters. [PAGE 2394]
Abgesehen von den wesentlich höheren Zuschlägen liegt der grosse Unterschied zum Ständeratsmodell beim Rentenvorbezug: Der Ständerat schüttet die vollen Zuschläge gemäss Einkommenskategorie aus. Je nach Dauer des Vorbezugs werden die Renten um die versicherungstechnischen Kürzungssätze reduziert. Das SGK-N-Modell sieht hingegen für Frühpensionierungen der Übergangsgeneration reduzierte Kürzungssätze vor, abgestuft nach den drei Einkommenskategorien.
Das Modell der Minderheit Sauter lehnen wir ab. Es begünstigt nur sieben Jahrgänge und kostet gleich viel wie das Mehrheitsmodell. Das liegt daran, dass die Kürzungssätze für Frühpensionierungen tiefer liegen und damit ein früherer Bezug der AHV-Renten attraktiver gemacht wird. Genau das wollen wir aber mit der Vorlage verhindern. Wir möchten den Anreiz setzen, generell länger zu arbeiten.
Sieben Jahre erachten wir als eine zu kurze Übergangsdauer. Es ist schon sehr zweckoptimistisch, wenn davon ausgegangen wird, dass die Übergangszeit nur sieben Jahre dauern dürfe, weil dann die nächste Reform mit einer generellen Rentenaltererhöhung greifen werde. Eine generelle Rentenaltererhöhung auf 66 oder 67 Jahre muss beim Volk eine Mehrheit finden. Ob dies im ersten Anlauf gelingt, ist offen. Ich erinnere daran, dass es nun der vierte Versuch ist, das Frauenrentenalter auf 65 Jahre zu erhöhen oder vielmehr wieder auf das ursprüngliche Rentenalter zurückzuführen, wie es bei der Einführung der AHV 1947 galt.
Auch wenn die nächste Reform schnell gelingen müsste, wäre es kein Problem, das Übergangsmodell der Kommissionsmehrheit in die nächste Reform zu integrieren. Der Vorteil dieses Mehrheitsmodells liegt gerade darin, dass die Zuschläge ausserhalb des Systems ausbezahlt werden.
Die Vorlage 3, "Bundesbeschluss über die Zuweisung des Gewinns aus den Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank an den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung", lehnt die Mitte-Fraktion klar ab. Wir folgen hier der Minderheit Sauter. Die Nationalbank muss unabhängig bleiben. Die Mittel aus der Gewinnausschüttung der Nationalbank müssen für den Bundeshaushalt freie Mittel bleiben, wie es auch bei den Kantonen der Fall ist. Die Erträge aus Negativzinsen sind volatil, und es darf keinen Erwartungsdruck auf die Nationalbank geben, weil damit die Unabhängigkeit der Nationalbank gefährdet würde.
Auch den Rückweisungsantrag der Minderheit Mettler lehnt die Mitte-Fraktion ab. Mit der Altersvorsorge 2020 standen die beiden Säulen vereint zur Abstimmung. Das Volk lehnte diese Vorlage leider ab. Zahlreiche damalige Gegner mögen es bedauern, dass diese Vorlage gescheitert ist. Wir hätten nun nämlich Frauenrentenalter 65 und einen auf 6 Prozent gesenkten Umwandlungssatz.
Eine Rückweisung verzögert diese dringliche AHV-Reform unnötigerweise. Bei der AHV-Rente gibt es keine Benachteiligung der Frauen gegenüber den Männern. Wir haben die gleiche Rente wie die Männer, die Männer bezahlen mehr ein, und die Frauen haben dank der längeren Lebenserwartung einen längeren Anspruch auf die Rente. Im Gegensatz zur AHV-Rente haben wir beim BVG Handlungsbedarf. Wir werden heute noch mit der Beratung der BVG-Reform beginnen. Für die Mitte-Fraktion ist zentral, dass wir die berufliche Vorsorge für Teilzeitarbeitende und Mehrfachbeschäftige verbessern, denn das betrifft die Frauen.
Zusammenfassend wird die Mitte-Fraktion den Rückweisungsantrag ablehnen, bei den Kompensationsmassnahmen der Kommissionsmehrheit folgen und nicht auf Vorlage 3 eintreten.