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Zopfi Mathias · Ständerat · 2021-12-07

Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2021-12-07

Wortprotokoll

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 11 zu 2 Stimmen, die bestehende Differenz zum Nationalrat, der mit 88 zu 82 Stimmen entschieden hat, aufrechtzuerhalten und an der Fassung des Ständerates festzuhalten. Ein Minderheitsantrag wurde nicht eingereicht.

Es geht hier um die Sicherheit in der Luftfahrt. Heute haben Pilotinnen und Piloten in periodischen Abständen einen Vertrauensarzt aufzusuchen. Diese Vertrauensärzte haben eine Meldepflicht bei Verdacht auf Fluguntauglichkeit. Die Prüfung der Flugtauglichkeit der Pilotinnen und Piloten ist ja gerade ihre Aufgabe. Ein anderer Arzt oder Psychologe hat jedoch keine Meldepflicht, und daran soll sich mit dieser Vorlage auch nichts ändern. Die Änderung besteht darin, dass diese Personen ein Melderecht erhalten sollen - ein Melderecht, von welchem sie wohl zurückhaltend Gebrauch machen werden, um das Vertrauensverhältnis zum Patienten nicht zu verletzen.

Vom Nationalrat und auch von der Minderheit der Kommission wurde befürchtet, dass diese Vorlage zu weniger Sicherheit führen könnte, weil betroffene Pilotinnen und Piloten einfach keinen Arzt mehr aufsuchen würden. Es wurde gar gesagt, dass ein Hautarzt eine Meldung machen könnte, wenn er an der psychischen Stabilität eines Piloten zweifelt.

Ihre Kommission haben diese Bedenken nicht überzeugt. Immerhin besteht das Melderecht im Strassenverkehrsrecht seit 1975, ohne dass es dazu geführt hätte, dass übermässig Meldungen gemacht werden, und ohne dass damit die Verkehrssicherheit gefährdet worden wäre - im Gegenteil. Auch wenn der Strassenverkehr hier nicht in allen Details vergleichbar ist, bestehen im Falle der Car- und Buschauffeure durchaus Parallelen: Auch dort besteht ein Sicherheitsrisiko für die Passagiere. Die Bedenken, dass ein Arzt im Zweifel zu melden verpflichtet sei oder dass der Arzt dann übermässig melde, werden der sorgfältigen und professionellen Rolle des Arztes eigentlich nicht gerecht. Die Angst, die im Nationalrat geäussert worden ist, dass ein Pilot bei ernsthaften Problemen nicht mehr zum Arzt geht, weil er Angst vor der Meldung hat, wird, so glaube ich, auch der professionellen Rolle des Piloten nicht gerecht.

Natürlich ist die Entscheidung, eine Meldung zu machen, keine einfache. Der Arzt oder die Psychologin steht unter einem gewissen Druck. Dieser wird aber nicht kleiner, wenn ein bürokratisches Verfahren dazwischengeschaltet wird. Denn gerade das Vertrauensverhältnis zum Arzt spricht für das Melderecht. Es ist nämlich eine Ultima Ratio, die ein Arzt nur bei klaren Hinweisen ergreifen wird. Mit Verlaub, dass ein Hautarzt ein psychisches Problem meldet, ist doch ein recht unrealistisches Szenario. Falls er es tatsächlich täte, lägen wohl wirklich erhebliche und offensichtliche Zweifel vor. Das Beispiel zeigt, dass die Bedenken, die von der Mehrheit des Nationalrates aufgebracht wurden, vielleicht nicht überall ganz rational sind.

Zuletzt sei erwähnt, dass eine solche Meldung nicht automatisch dazu führt, dass ein Pilot nicht mehr fliegen kann. Es wird aber zeitnah eine Abklärung erfolgen. Umgekehrt, ohne Melderecht, müsste zuerst ein Verfahren um Entbindung vom Arztgeheimnis durchlaufen werden. Hier besteht eigentlich der relevante Unterschied: Während beim Melderecht, wie es von Ihrer Kommission vorgesehen wird, die Sicherheit priorisiert wird und die Frist zur Überprüfung kurz bleibt, besteht mit dem heutigen Verfahren eine Hürde, die wertvolle Zeit kostet und weniger Sicherheit bringt.

Im Sinne dieser Sicherheit ersucht Sie Ihre Kommission, am deutlichen Beschluss - letztes Mal war das Stimmenverhältnis 31 zu 11 Stimmen - festzuhalten.

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