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Engler Stefan · Ständerat · 2021-12-07

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-07

Wortprotokoll

Ich würde gerne noch etwas zur Frage des fakultativen Referendums in dieser Vorlage sagen.

Es war Herr Kollege Minder, welcher als Präsident der Redaktionskommission die Frage aufgeworfen hat, was im Fall der überjährigen Verlängerung eines dringlichen Beschlusses gilt. Handelt es sich um einen dringlichen Beschluss mit einer Laufdauer von einem Jahr, verhält es sich bekanntlich so, dass dagegen kein fakultatives Referendum möglich ist. Jetzt kann man sich, wie es Herr Minder gemacht hat, mit Recht die Frage stellen, was gilt, wenn ein zweiter dringlicher Beschluss einem ersten folgt und damit die Geltungsdauer verlängert: Unterläuft man damit nicht die Voraussetzungen des fakultativen Referendums?

Wir haben eine Notiz des Bundesamtes für Justiz erhalten, welches sich mit der Frage auseinandersetzt und bedauert, dass sie in der Botschaft nicht geklärt wurde. Es gelangt zum Schluss, in diesen Fällen den Erlass auch dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Das hat der Nationalrat bereits gemacht, allerdings aus einer anderen Überlegung heraus. Dort stand ein Minderheitsantrag im Raum, welcher die Geltungsdauer dieser Unterstützungen auch noch auf das Jahr 2022 ausdehnen wollte und damit eine zweijährige Geltungsdauer vorsah. Entsprechend fällt es uns jetzt leicht, uns dem Nationalrat anzuschliessen und diesen Erlass auch dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

Ich mache keine weiteren Ausführungen zur Aktennotiz des Bundesamtes für Justiz. Wer daran interessiert ist, kann sie bei mir abholen.

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