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de Courten Thomas · Nationalrat · 2021-12-07

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-07

Wortprotokoll

Ich gebe Ihnen meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Mitglied des Verwaltungsrates der Pensionskasse Asga mit Sitz in St. Gallen. Die Asga ist eine 1962 als genossenschaftliche Selbsthilfeorganisation des Gewerbes gegründete autonome Schweizer Pensionskasse für kleine und mittlere Unternehmen aus Gewerbe, Handel, Industrie und Dienstleistung.

Zur Sache: Die Renten der beruflichen Vorsorge sind seit Längerem unter Druck. Grund dafür sind die steigende Lebenserwartung und die tiefen Zinssätze. Seit 2005 die 1.[NB]BVG-Revision in Kraft getreten ist, sind die Parameter im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) nicht mehr angepasst worden. 2010 wurde eine Vorlage, die sich auf die Senkung des gesetzlichen Mindestumwandlungssatzes beschränkte, in der Volksabstimmung mit grossem Mehr abgelehnt. Auch das letzte Projekt, die Reform der Altersvorsorge 2020, welche die AHV und die berufliche Vorsorge gemeinsam reformieren sollte, ist im September 2017 von Volk und Ständen abgelehnt worden.

Begründet wurde die Ablehnung unter anderem damit, dass die Reform von AHV und beruflicher Vorsorge in einer einzigen Vorlage zu komplex war. Diesem Einwand tragen wir nun Rechnung, indem die notwendigen Massnahmen für die erste und die zweite Säule nicht mehr mit einer gemeinsamen Reformvorlage weiterverfolgt werden. Stattdessen soll den demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen, welche beide Säulen der Altersvorsorge betreffen, mit zwei separaten Vorlagen begegnet werden. Nach der Ablehnung der Reform der Altersvorsorge im September 2017 ist eine Reform der beruflichen Vorsorge, insbesondere eine Senkung des Umwandlungssatzes, zur langfristigen Finanzierung der Renten unabdingbar.

In seiner Botschaft ans Parlament beantragt der Bundesrat, das Modell zu übernehmen, das auf seinen Wunsch von den Sozialpartnern - dem Schweizerischen Arbeitgeberverband, dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund und Travail Suisse - entwickelt wurde. Dieses sieht vor, den Umwandlungssatz auf 6 Prozent zu senken.

Die Erhaltung des Leistungsniveaus ist für den Bundesrat von zentraler Bedeutung. Um die tieferen Renten infolge der Herabsetzung des Umwandlungssatzes abzufedern, wird mit der Vorlage auch ein Ausgleichsmechanismus vorgeschlagen. Künftige Bezügerinnen und Bezüger von Alters- und Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge sollen damit einen lebenslangen monatlichen Rentenzuschlag erhalten. Für eine Übergangszeit von fünfzehn Jahren ist dessen Höhe im Gesetz festgelegt: Der Zuschlag beträgt für die ersten fünf Neurentner-Jahrgänge nach Inkrafttreten 200 Franken pro Monat, für die zweiten fünf Jahrgänge 150 Franken und für die dritten fünf Jahrgänge 100 Franken. Danach legt der Bundesrat den Betrag jährlich neu fest. Dieser Rentenzuschlag ist unabhängig von der Höhe der Rente und wird solidarisch über einen Beitrag von 0,5 Prozent des AHV-pflichtigen Jahreseinkommens bis 853[NB]200 Franken, Stand 2020, finanziert.

Um die Vorsorge von Personen mit tiefen Einkommen zu verbessern, soll mit der Vorlage des Bundesrates zudem der Koordinationsabzug von heute 24[NB]885 auf 12[NB]443 Franken gesenkt werden. Dadurch wird ein höherer Lohn versichert. Versicherte mit kleineren Löhnen, darunter insbesondere Frauen und Teilzeitbeschäftigte, erhalten so eine bessere soziale Absicherung gegen Alter und Invalidität.

Der Entwurf des Bundesrates sieht ausserdem vor, die Beitragsunterschiede zwischen jüngeren und älteren Versicherten zu verringern. Die Altersgutschriften werden angepasst und gegenüber heute weniger stark gestaffelt. Neu gilt im Alter von 25 bis 44 Jahren eine Altersgutschrift von 9 Prozent auf dem BVG-pflichtigen Lohn; ab 45 Jahren beträgt die Altersgutschrift 14 Prozent. Damit werden die Lohnkosten für die Älteren gesenkt. Heute liegen die Altersgutschriften für Versicherte ab 55 Jahren bei 18 Prozent.

Mit der Reform BVG 21 des Bundesrates kann das Leistungsniveau der obligatorischen beruflichen Vorsorge insgesamt gehalten und für tiefere Einkommen sogar verbessert werden. Davon sollten insbesondere Frauen profitieren.

Ihre Kommission ist im Februar 2021 einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Im Juni nahm sie die Detailberatung auf. Da das Zusammenspiel der verschiedenen Elemente, welche die Rente letztlich bestimmen, komplex ist, führte die Kommission insgesamt drei Lesungen durch und liess ihre Beschlüsse jeweils von der Verwaltung durchrechnen und evaluieren. Sie sprach sich dabei mehrheitlich für folgende Eckwerte aus:

Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes: Zentrales Element der Reform der beruflichen Vorsorge ist und bleibt die Senkung des Umwandlungssatzes. Nach eingehender Diskussion verschiedener Modelle zur Kompensation der Senkung lehnte die Kommission den sogenannten Sozialpartnerkompromiss ab, den der Bundesrat übernommen hatte. Für die Mehrheit der Kommission ist der vorgeschlagene Rentenzuschlag nicht zielführend, da er nach dem Giesskannenprinzip funktioniert und zu fest in die Selbstständigkeit der Vorsorgeeinrichtungen eingreift. Stattdessen beantragt die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen ein alternatives [PAGE 2402] Kompensationsmodell, mit dem die Rente von Versicherten im und nahe beim BVG-Obligatorium gezielt verbessert werden soll. Konkret soll die gesetzliche Altersrente einer Übergangsgeneration von fünfzehn Jahrgängen wie folgt erhöht werden: 2400 Franken pro Jahr für die ersten fünf Jahrgänge nach Inkrafttreten der Reform, 1800 Franken pro Jahr für die zweiten fünf Jahrgänge und 1200 Franken pro Jahr für die dritten fünf Jahrgänge der Übergangsgeneration.

Die erhöhte BVG-Altersrente kommt jedoch nur dann zum Tragen, wenn sie die reglementarische Altersleistung einer Person übersteigt. Finanziert werden soll die Kompensationsmassnahme durch Beiträge auf dem koordinierten Lohn. Die Vorsorgeeinrichtungen können die notwendigen Beiträge auch aus nicht mehr benötigten Rückstellungen finanzieren. Während der Entwurf des Bundesrates zur Kompensation der Übergangsgeneration jährliche Kosten von rund 1,7 Milliarden Franken verursacht, sind es mit dem neuen Modell der Kommission rund 0,8 Milliarden Franken pro Jahr. Dieses Ausgleichsmodell erfasst rund 35 bis 40 Prozent der Rentnerinnen und Rentner.

Die Mehrheit der Kommission beantragt weiter, dass der Rentenzuschlag nur insoweit solidarisch von allen Versicherten finanziert wird, als allfällig gebildete Rückstellungen der einzelnen Pensionskassen nicht ausreichen. Dazu soll der Sicherheitsfonds bei den Pensionskassen Beiträge von 0,15 Prozent der nach BVG versicherten Löhne erheben.

Zwei starke Minderheiten der Kommission beantragen andere Ausgleichsmodelle. Sie erachten das Modell der Kommissionsmehrheit als nicht mehrheitsfähig, da die Unter-50-Jährigen und Versicherte mit hohen Einkommen einen finanziellen Beitrag an die Kompensation leisten müssten, ohne selber etwas zu erhalten. Die eine Minderheit unterstützt das Modell des Bundesrates, der für alle Neurentnerinnen und Neurentner einen Rentenzuschlag vorsieht. Die andere Minderheit sieht nur für Versicherte mit einem Altersguthaben bis zu gut einer halben Million Franken einen Rentenzuschlag vor, der für die ersten zwanzig Jahrgänge ausgerichtet und von Jahrgang zu Jahrgang sinken würde. Dieses Modell würde etwa 70 Prozent der Rentnerinnen und Rentner erfassen.

Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit beantragt im Weiteren eine Senkung der Eintrittsschwelle, um Arbeitnehmende mit Teilzeitstellen und tieferen Einkommen in der beruflichen Vorsorge besser zu versichern. Neu sollen Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn von mehr als 12[NB]548 Franken bei einem Arbeitgeber obligatorisch versichert sein.

Bei der Frage der freiwilligen Versicherung der Erwerbstätigkeit bei mehreren Arbeitgebenden wollte die Kommission zuerst beim geltenden Recht bleiben, aber den massgebenden Jahreslohn an die gesenkte Eintrittsschwelle angleichen und die Versicherung bei einer Vorsorgeeinrichtung des betreffenden Berufsverbandes ermöglichen. Dies ist heute jedoch der Antrag der Kommissionsminderheit. Die Kommissionsmehrheit beantragt nun, dass sich alle mit einem gesamten Jahreslohn von über 12[NB]548 Franken einer Pensionskasse anschliessen müssen.

Das Sparen fürs Alter soll gestärkt werden, indem bereits mit 20 statt mit 25 Jahren mit dem Sparen begonnen werden soll. Zudem soll der Koordinationsabzug halbiert und sollen die Pensionskassenbeiträge somit auf einem grösseren Teil des Lohns erhoben werden.

Die Altersgutschriften sollen für 20- bis 44-jährige Angestellte 9 Prozent des koordinierten Lohns betragen, für Über-45-Jährige 14 Prozent. Dies entspricht den Ansätzen des Bundesrates.

Die Kommission will zudem die Möglichkeit der freiwilligen Vorsorge erweitern. So sollen auch junge Angestellte, deren Lohn sich um bis zu zwei Drittel reduziert, den bisherigen Lohn weiter versichern können. Zudem sollen die Beiträge an die dritte Säule erhöht werden. Auch Personen in häufig wechselnden und befristeten Arbeitsverhältnissen sollen eine berufliche Vorsorge aufbauen können.

Des Weiteren will die Kommission den Bundesrat mit einem Postulat beauftragen, die vor zehn Jahren in Kraft getretene Strukturreform BVG von unabhängigen Experten evaluieren zu lassen und gegebenenfalls Anpassungen vorzuschlagen. Sie reichte zudem zwei Motionen ein: die Motion 21.4338 der SGK-N, "BVG. Ausweitung der Versicherungspflicht auf mehrere Teilzeitbeschäftigungen", und die Motion 21.4339 der SGK-N, "Den Erwerb von Wohneigentum mithilfe der zweiten Säule erleichtern".

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, der Vorlage zuzustimmen.