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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2021-12-07

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-07

Wortprotokoll

Wir befinden uns jetzt auf Seite 8 der Fahne, bei Artikel 16. Es geht hier um die Altersgutschriften. Es gibt aus der Mitte der Kommission grundsätzlich fünf Vorschläge, wie diese Altersgutschriften gestaffelt werden sollen. Ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit, dass vom 20. bis zum 34. Altersjahr, also während der ersten fünfzehn Jahre, 9 Prozent des koordinierten Lohns für die BVG-Vorsorge abgezogen werden sollen. Bereits ab dem 35. Altersjahr soll man bei 15 Prozent bleiben - bis zur Pensionierung.

Der Grund ist folgender: Wir haben heute ein System mit drei unterschiedlichen Schwellen, und zwar bei 34 Jahren, bei 44 Jahren und dann nochmals bei 54 Jahren. Das führt dazu, dass jemand, der als 56- oder 57-Jähriger nochmals eine neue Stelle suchen muss, bei der Stellensuche theoretisch diskriminiert wird, weil sein zukünftiger Arbeitgeber mehr für seine Vorsorge einzahlen muss als beispielsweise bei jemandem, der erst 50-jährig oder noch jünger ist. Diese Altersdiskriminierung bei der Stellensuche möchten wir abschaffen.

Wenn Sie den Antrag der Kommissionsmehrheit anschauen, dann sehen Sie, dass auch diese zuerst auf 9 und dann auf 14 Prozent hochgehen möchte - mit dem Unterschied, dass die verbleibende Schwelle beim Mehrheitsantrag bei 45 Jahren liegt. Bei meinem Minderheitsantrag liegt sie bei 35 Jahren. Entsprechend bin ich der Meinung, dass die Periode zwischen 35 und 45 Jahren wichtig ist, dass diese Personen nicht diskriminiert werden sollen. Es wäre einfacher, wenn der Satz ab 35 Jahren konstant bei 15 Prozent bleiben würde und danach nicht mehr erhöht werden müsste.

Ich bitte Sie, in erster Linie meinem Minderheitsantrag zuzustimmen und in zweiter Linie auf den Mehrheitsantrag einzuschwenken, falls mein Minderheitsantrag keine Mehrheit finden sollte.

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