AB 292893
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2021-12-07
Wortprotokoll
Ich erinnere daran: Das Ziel dieser Vorlage war und ist es hoffentlich, die Lage der Personen mit Tieflöhnen und der Teilzeitarbeitenden und damit vor allem der Frauen in ihrer schlechten Rentensituation zu verbessern. Wir meinen, wir hätten mit diesem Kompromiss einen sinnvollen Weg gefunden, und schliessen uns auch betreffend den Koordinationsabzug oder die Einstiegsschwelle dem Kompromissvorschlag an. Das heisst, wir sind für die Halbierung des Koordinationsabzugs auf rund 12[NB]000 Franken; heute sind wir bei rund 25[NB]000 Franken.
Wir haben in der Kommission eine lange Diskussion darüber geführt, ob der Koordinationsabzug vollständig oder nur zur Hälfte abgeschafft werden soll. Wir haben sehr klar gesehen, dass eine vollständige Abschaffung im [PAGE 2416] Preis-Leistungs-Verhältnis nicht stimmig wäre, das heisst, es wären damit zu früh zu hohe Abzüge bei kleinen Löhnen mit der Folge einer am Schluss zu niedrigen Rente geschaffen worden. Das macht keinen Sinn. Wir sind deshalb sowohl bei Artikel 2 als auch bei Artikel 8 für den Antrag der Mehrheit.
Selbstverständlich sind wir auch dafür, dass die Löhne zusammengezählt werden, wenn jemand bei mehreren Arbeitgebenden arbeitet. Es kann nicht sein, dass bei jedem Arbeitgebenden wieder von vorne gezählt wird und am Schluss dann oft Kleinstrenten verbleiben. Das soll quasi zu einem Einkommen zusammengezählt werden. Wir sind deshalb bei Artikel 46 für den Antrag der Mehrheit und sagen selbstverständlich Ja zur SGK-Motion 21.4338.
Beim Sparbeginn aber, meinen wir, macht es Sinn, auch wieder gemäss dem Sozialpartnerkompromiss beim Status quo zu bleiben, d. h., mit 25 Jahren mit Sparen zu beginnen. Früher zu sparen, macht nicht wirklich Sinn. Sehr jung schon ziemlich hohe Abgaben leisten zu müssen, um am Schluss dann nicht wirklich eine bessere Rente zu haben, macht keinen Sinn. Das haben wir bei den Berechnungen seitens des BSV sehr deutlich gesehen. Für tiefe Löhne wäre das also keine adäquate Lösung. Wir hoffen deshalb, dass die jetzige Minderheit I (Gysi Barbara) bei Artikel 16 gemäss dem Sozialpartnerkompromiss noch zur Mehrheit wird.
Bei den Altersgutschriften unterstützen wir wieder den Sozialpartnerkompromiss. Es macht Sinn, nur noch zwei Beiträge zu setzen: 9 Prozent für die 25- bis 44-Jährigen und 14 Prozent für die 45-Jährigen bis zur Rente. Das ist wesentlich ausgeglichener als die heutige Regelung und wider das immer wieder bemühte, schlechte und entwürdigende Argument, ältere Mitarbeitende seien zu teuer.
Wir bitten Sie entsprechend, unseren Anträgen zuzustimmen.