preparatory:AB 292896
Mettler Melanie · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2021-12-07
Wortprotokoll
Im Block 1 geht es um die strukturellen Massnahmen. Wir haben gehört, dass das Vorsorgesystem in seiner Struktur nicht mehr zeitgemäss ist. Es gibt nämlich staatlich vor, welche Lebensentwürfe mit den Sozialversicherungen abgesichert sind und welche nicht. Es ist ausgerichtet auf einen Vollzeit arbeitenden Familienernährer. Die Grundsatzfrage, die wir uns also stellen müssen, ist, welche Formen von Erwerbstätigkeit wir in der beruflichen Vorsorge versichern wollen und welche nicht. Aus Sicht der grünliberalen Fraktion muss es das Ziel sein, dass Erwerbstätigkeit in Zukunft im Grundsatz vorsorgeversichert ist - egal, wann im Leben sie erfolgt, und egal, in welchem Erwerbsmodell sie erfolgt.
Zu den Minderheiten im vorliegenden Block: Nach dieser Logik haben wir auch den Antrag der Minderheit III (Mettler) auf Abschaffung des Koordinationsabzugs eingereicht. Dieser ist heute in Kombination mit der Eintrittsschwelle zu grossen Teilen dafür verantwortlich, dass Teilzeitarbeit und Mehrfachbeschäftigungen so schlecht versichert sind sowie tiefe Löhne grundsätzlich unterversichert sind. Wir bitten Sie deshalb, bei Artikel 8 den Antrag der Minderheit III zu unterstützen. [PAGE 2414]
Man kann die berufliche Vorsorge in einem System, das von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden gemeinsam getragen wird, auch nicht einfach an die Arbeitnehmenden delegieren, wie dies die Minderheit II (de Courten) bei Artikel 46 Absatz 1 verlangt.
Zudem folgen wir bei der Senkung der Eintrittsschwelle und bei der Vorverlegung des Beginns des Ansparprozesses natürlich der Mehrheit. Die Kommissionsmehrheit ist hier den Anliegen der grünliberalen Fraktion gefolgt, die Erwerbstätigkeit überall dort zu versichern, wo sie erfolgt. Bei der Einführung des BVG hat man nicht daran gedacht, dass heute jemand schon im Alter von zwanzig Jahren einen Bachelor haben kann oder vielleicht zehn Jahre lang bis zur Elternpause voll erwerbstätig ist. Auch die Löhne für Lernende sahen in den Achtzigerjahren mit 700 Franken ein bisschen anders aus als heute.
In diesen Ansatz passt deshalb auch der Antrag der Minderheit Nantermod zu Artikel 16 Absatz 2, der einen Einheitssatz für die Altersgutschriften vorsieht. Wir folgen hier auch der Mehrheit, da die Vereinfachung dazu beiträgt, verschiedene Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt gleich zu behandeln. Uns ist bewusst, dass solche strukturellen Anpassungen nach dem Grundsatz der vorsorgeversicherten Erwerbstätigkeit grosse Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben und auch dort den strukturellen Reformbedarf sichtbar machen.
Auch deshalb ist im Modell Mettler - im nächsten Block besprechen wir das - die regelmässige Berichterstattung nicht nur in Bezug auf den Umwandlungssatz, sondern in Bezug auf sämtliche relevanten konjunkturellen und gesellschaftlichen Entwicklungen und Parameter vorgesehen. Der Bundesrat wird damit verpflichtet, alle fünf Jahre Massnahmen zur Sicherung der beruflichen Vorsorge vorzuschlagen, was den kontinuierlichen Reformprozess, den wir dringend brauchen, erleichtern sollte.