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Gafner Andreas · Nationalrat · 2021-12-08

Gafner Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2021-12-08

Wortprotokoll

Ich werde hier für die SVP-Fraktion sprechen und zugleich auch meine beiden Minderheitsanträge vertreten und erläutern.

Als sportbegeisterter Mensch bin ich natürlich erfreut über diese Art von Unterstützung für den Sport. Für die Planungsperiode 2022-2027 schlägt der Bundesrat 67 Millionen Franken zur Unterstützung des Baus von Sportanlagen vor. Damit wird ein Investitionsvolumen in der Grössenordnung von 900 Millionen Franken ausgelöst.

Mit diesen Finanzhilfen im Rahmen des Nationalen Sportanlagenkonzepts will der Bundesrat sowohl den Leistungs- als auch den Jugend- und Breitensport fördern. Die Anlagen dienen nationalen Sportverbänden zu Ausbildungszwecken, sorgen aber insbesondere auch für optimale Trainings- und Wettkampfbedingungen. Gerade in Sportarten wie Wassersport, Eissport, Turnsport, Schwimmsport, Radsport, Schneesport, Ballsport, Bahnradsport und Leichtathletik sind die Infrastrukturkosten sehr hoch. Man darf jedoch zu Recht sagen, dass hier auch ein nachhaltiger Beitrag für die allgemeine Volksgesundheit geleistet wird und damit die sportliche Betätigung der Bevölkerung gesteigert werden kann.

Der Ständerat hat in der Herbstsession der Vorlage zugestimmt und den Betrag zusätzlich aufgestockt, um 2 Millionen Franken für eine Schwimmhalle in Bern, um 1,5 Millionen für die Infrastruktur für Ballsportprojekte in Schiers und Frauenfeld und um 2 Millionen für polysportive Zentren in St. Gallen und Kerenzerberg. All diese zusätzlichen Beträge unterstützt die SVP-Fraktion.

Der Ständerat und auch die Mehrheit der WBK-N haben zusätzlich den Betrag von 7,67 Millionen Franken für diverse weitere Sportanlagen von nationaler Bedeutung um weitere 7,33 Millionen auf 15 Millionen Franken erhöht. Diese zusätzliche Erhöhung ist aus unserer Sicht nicht notwendig, denn es wird keine Finanzierungslücke geben: Nasak 6 für die Jahre 2028 bis 2033 wird kommen und Nasak 5 ablösen.

Damit komme ich zur Begründung meiner Minderheitsanträge: Bei Artikel 1 Buchstabe j geht es um die Erhöhung des Betrages um 7,33 Millionen auf 15 Millionen Franken. Der Zweck dieser Kreditposition ist betitelt mit "diverse weitere Sportanlagen von nationaler Bedeutung". Es handelt sich um einen flexibel einsetzbaren Betrag, der für die Unterstützung von Projekten, die die Nasak-Kriterien erfüllen, eingesetzt werden kann. Diesen Betrag nun faktisch zu verdoppeln, scheint uns in der angespannten finanziellen Lage nicht sinnvoll. Die Nasak-Projekte werden rollend weiterlaufen, und es macht keinen Sinn, schon im Voraus Geld bereitzustellen, da die Projekte noch nicht klar definiert sind. Es braucht genug Zeit, um seriöse und gute Projekte zu planen und einzugeben. Zudem werden mit diesem Kredit kleinere Projekte unterstützt. Das heisst, dass doch einige Projekte sinnvoll umgesetzt werden können. Wenn man von einem zugesprochenen Nasak-Unterstützungssatz von 15 Prozent ausgeht, können unter dieser Position doch Investitionen von gut 50 Millionen Franken angestossen und umgesetzt werden. Ich beantrage Ihnen also, am Entwurf des Bundesrates, der zugleich auch von der Mehrheit der Finanzkommission unterstützt wird, festzuhalten und meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.

Der zweite Minderheitsantrag betrifft Artikel 3. Dieser Punkt wurde auch im Ständerat diskutiert. Es geht nur um ein kleines Detail. Die Verpflichtungskredite werden für jedes Projekt einzeln gesprochen. Die Zweckbestimmung scheint mir jedoch zentral zu sein und soll nicht einfach geändert werden können. Wenn ein bereits bewilligtes Projekt nicht realisiert werden kann, kann beim Entwurf des Bundesrates ein anderes Projekt der gleichen Sportart unterstützt werden. Wenn zum Beispiel eine Tennishalle nicht realisiert werden kann, wäre es möglich, ein anderes Projekt im Tennis zu unterstützen. Das heisst, der Bundesrat kann ein Projekt der gleichen Gattung an einem anderen Ort unterstützen, jedoch nicht ein ganz anderes. Der vorliegende Beschluss des Ständerates verlangt aber, dass auch alternative Projekte mitfinanziert werden können. Das würde bedeuten, dass anstelle einer Tennishalle auch eine Skisprungschanze unterstützt werden könnte.

Aus Sicht der Minderheit bestehen auch gewisse Fragen zu den finanzpolitischen Regeln. Das Nasak-Programm läuft jeweils für sechs Jahre. Die Projekte werden einzeln beurteilt, und dann werden die Kredite dazu gesprochen. Aus diesem Grund sollten wir in dem Punkt bei der Variante des Bundesrates bleiben. Angesichts der Finanzlage und Corona-Verschuldung des Bundes ist es zwingend, dass sich das Parlament in Finanzdisziplin übt und Rahmenkredite nicht[NB]ohne[NB]Not einfach aufbläst und, wie hier, auch noch jedes Nice-to-have-Projekt fördert. Bei Investitionen für Sportanlagen kann eine bessere Koordination der Bedürfnisse und Investitionsplanungen zwischen Sportverbänden, Kantonen, Bund und eventuell privaten Investoren sowie eine Priorisierung der wirklich nötigen Anlagen verlangt werden. Im Blick behalten werden muss zudem unbedingt auch die Finanzierung der Betriebskosten. Sind diese Betriebskostenfinanzierungen durch die Betreiber geklärt? Gerade diese Frage scheint mir von Bedeutung zu sein. Positiv ist natürlich die Tatsache zu werten, dass hier auch Aufträge für das Gewerbe generiert werden.

Ich bitte Sie, meinen Minderheitsanträgen zuzustimmen und der Vorlage in der Gesamtabstimmung ebenfalls zuzustimmen.