Michel Matthias · Ständerat · 2021-12-08
Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2021-12-08
Wortprotokoll
Unsere Kommission unterstützt klar das übergeordnete Ziel der Menschenrechtsförderung - dies übrigens überall in der Welt, nicht nur in China. Diese Weltmacht ist aber wegen ihrer steigenden globalen Bedeutung und ihrer Werteordnung, die sich von unserer zum Teil fundamental unterscheidet und gerade im Bereich Menschenrechte unserer Anschauung widerspricht, mehr und mehr ins Zentrum gerückt. Sie widerspricht nicht nur unserer Anschauung, sondern auch derjenigen der internationalen Gemeinschaft, beanspruchen doch Menschenrechte universelle Geltung und sind beispielsweise auf der Ebene der UNO in den Menschenrechtspakten verankert. Es geht deshalb nicht nur um eine unterschiedliche Anschauung zwischen zwei Nationen, sondern darum, wie es gelingt, eine international vereinbarte Werte- und Rechtsordnung wirksam werden zu lassen.
Es ist auch richtig, dass sich unser Parlament mit Menschenrechten im In- und Ausland beschäftigt. Im Inland - ich erinnere daran - haben wir dies in diesem Jahr mittels der Institutionalisierung der Nationalen Menschenrechtsinstitution getan. Was das Ausland und insbesondere China anbelangt, hat sich unsere Kommission im Frühling vertieft mit der China-Strategie des Bundesrates beschäftigt. Wir haben diese unterstützt. Wir haben damit insbesondere auch den dort verankerten Grundsatz unterstützt, dass wir gegenüber China fundamentale Werte wie Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte zur Sprache bringen und vertreten. Insofern hat die APK die China-Politik des Bundesrates klar unterstützt.
Die vorliegende Motion versucht nun, diese strategische Haltung zu operationalisieren, indem sie in vier Punkten konkrete Umsetzungsschritte fordert. Die Mehrheit unserer Kommission hat dazu festgestellt, dass der Bundesrat bereits in diesem Sinne handelt und die Motion somit erfüllt ist. Wenn die Motion jedoch mehr will als das, was schon getan wird, und insbesondere auch in Kompetenzbereiche des Bundesrates eingreift, ist sie aus Sicht der Mehrheit der Kommission nicht zielführend und wird abgelehnt.
Zu Ziffer 1: Bereits heute werden die Menschenrechte in bilateralen und multilateralen Beziehungen mit China thematisiert. Nun mittels Motion den Bundesrat darauf zu verpflichten, dies konsequent bei jeglichen - bei jeglichen! - Treffen [PAGE 1256] auf allen Hierarchiestufen zu tun, ist aus Sicht der Kommissionsmehrheit ein undifferenzierter und überschiessender Auftrag. Gemäss Versicherungen des Aussenministers gehören Menschenrechte zum ständigen Katalog der Themen.
Die Forderung der Motion leidet aber nun vorerst daran, dass sie nicht auf einer Analyse basiert, inwiefern der Status quo mangelhaft ist oder wie es denn um die Wirkung der Thematisierung der Menschenrechte auf allen Ebenen steht. Es ist eine rein inputorientierte Forderung, dies nach dem Motto: Bei jedem Treffen soll noch gesagt sein, dass es mit den Menschenrechten in China schlecht bestellt sei. Diese Forderung verkommt zu einem "Ceterum censeo", auf welches die chinesische Seite bereits mit einer vorbereiteten Sprachregelung antworten wird. Wir sehen darin keinen Mehrwert. Wohl sehen wir aber einen Mehrwert in der China-Strategie des Bundesrates, gemäss welcher generell die Kompetenzen der Schweiz und die Koordination im Sinne der Kohärenz gestärkt werden sollen.
Darüber hinaus habe ich den Eindruck, dass die eine Seite unter dem Traktandum Menschenrechte etwas anderes als die andere versteht; man redet also aneinander vorbei. Gerade vor zwei Tagen erhielt ich, wie einige von Ihnen wohl auch, die Publikation der chinesischen Botschaft mit dem Titel "China Info No. 02". Die Nummer 01 gelangte auch gerade zeitgerecht auf eine andere China-Debatte in diesen Rat. In diesen "China Info" wird ein eben veröffentlichtes White Paper der chinesischen Regierung bzw. der Partei publiziert. Es ist ein Loblied auf die demokratische Entwicklung in China. Es tritt hier offensichtlich ein fundamental anderes Menschenrechtsverständnis als das unsrige zutage. Ein China-Kenner hat mir kürzlich bestätigt, dass ein unterschiedliches Verständnis dieses Themas besteht.
Gemäss Ziffer 2 der Motion soll der Bundesrat in seinen Vertretungen in China zusätzliche Ressourcen aufbauen. Unseres Erachtens ist dies eine zu starke Einmischung in die Personal- und Ressourcenpolitik des Bundesrates. Die Motion sagt auch nicht, ob der Aufbau von Personal an einem Ort mit einem Abbau andernorts kompensiert werden muss oder ob wir bereit sind, mehr Mittel zu sprechen.
Ziffer 3 der Motion fordert eine verstärkte Unterstützung chinesischer zivilgesellschaftlicher Akteure. Wir haben uns in der Kommission dazu mit dem Aussenminister unterhalten. Aus unserer Sicht wird dies bereits getan. Diese Forderung ist also erfüllt.
Schliesslich fordert die Motion in Ziffer 4 den Aufbau eines zusätzlichen Beratungsangebots in den Schweizer Vertretungen in China für Schweizer Firmen und Institutionen. Gemäss Ausführungen des Bundesrates besteht heute schon eine Art Grundangebot zur Begleitung von Schweizer Unternehmen. Wenn es aber darüber hinaus in eine eigentliche Unternehmensberatung gehen soll, dann ist das nach unserer Meinung Sache der Wirtschaft selber, die durchaus schon heute durch Switzerland Global Enterprise unterstützt wird. Es wäre ein Paradigmenwechsel, diese Aufgabenteilung in einem Bereich in einem Land wie China umzukehren und die Beratungsaufgabe den Botschaften zu übertragen. Es gilt, hier im Rahmen der bisherigen Mittel zu arbeiten. Dies geschieht auch, wie Bundesrat Cassis uns in der Kommission versichert hat. So habe man im Rahmen der neuen Leistungsvereinbarung mit Switzerland Global Enterprise der Beratung im Bereich Menschenrechte mehr Gewicht gegeben. Die Forderung der Motion wird also auch hier eigentlich erfüllt.
In den Augen der Minderheit, die sich aber selber noch äussern wird, soll das Parlament seine Bedenken bezüglich der Menschenrechtssituation in China zum Ausdruck bringen und ein politisches Signal für den Erhalt und die Verstärkung des Menschenrechtsdialogs aussenden. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit wird die Menschenrechtslage in unserem Parlament ja thematisiert. Wie gesagt, in Bezug auf die Instrumente, die die Motion fordert, scheint sie aus unserer Sicht nicht zielführend oder schon erfüllt zu sein.
Wir führen immer wieder Debatten zur Menschenrechtssituation in China. Das ist auch richtig. Wir fordern hier eine bewusstere Schweizer Aussenpolitik und unterstützen den Bundesrat in seiner China-Strategie. Ich erinnere Sie zum Beispiel an die Motion 21.3592 der APK-S, welche Sie im Rat grossmehrheitlich angenommen haben. Diese verlangt nämlich, dass der Bund die Aktivitäten der verschiedenen Schweizer Akteure auf dem Platz China besser koordinieren soll. Auch der Nationalrat dürfte unsere Motion unterstützen: Sie hat die Zustimmung der APK-N erhalten.
Aus den erwähnten Gründen sollten wir nun dem Bundesrat aber nicht die operativen Instrumente gemäss Motion zusätzlich noch vorschreiben, weil er, wie erwähnt, die Anliegen im Sinne der Motion erfüllt.
Ich ersuche Sie deshalb im Namen der Kommissionsmehrheit, diese Motion abzulehnen.