Stadler Simon · Nationalrat · 2021-12-08
Stadler Simon · Nationalrat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2021-12-08
Wortprotokoll
Die Mitte-Fraktion hat die Finanzhilfen für Sportanlagen von nationaler Bedeutung diskutiert. Wir werden auf die Vorlage eintreten und die Finanzhilfen, so wie es der Beschluss des Ständerates vorsieht, grossmehrheitlich unterstützen. Für unsere Fraktion sind gute Sportinfrastrukturen das Fundament für einen erfolgreichen Leistungs-, Jugend- und Breitensport. Dieses Fundament macht uns im Leistungs- und Spitzensport konkurrenzfähig. Zudem begrüssen wir, dass die Sportanlagen auch vom Breitensport genutzt werden können; dies garantiert eine optimale Nutzung durch alle Zielgruppen.
Die Mitte-Fraktion begrüsst die Unterstützung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Projekte sowie die Änderungen bei Artikel 1, welche der Ständerat eingebracht hat. Durch die [PAGE 2428] Ergänzungen bei Artikel 1 werden neu auch die Schwimmhalle in Bern, die Unihockeyhalle in Schiers und das Sportzentrum Kerenzerberg finanziell unterstützt.
Zudem wird eine Mehrheit der Mitte-Fraktion bei Artikel 1 Buchstabe j die Aufstockung auf 15 Millionen Franken für weitere Sportanlagen von nationaler Bedeutung unterstützen und damit dem Antrag der Mehrheit der WBK-N folgen. Diese Änderung gibt der heutigen Praxis mehr Flexibilität. So kann der Bund während des laufenden Programms bis ins Jahr 2027 zusätzliche Anlagen von nationaler Bedeutung unterstützen, bei welchen eine Unterstützung zum heutigen Zeitpunkt noch nicht spruchreif ist. Das führt zu einer schnelleren Umsetzung von wichtigen Sportanlagen, da die Unterstützung nicht bis ins Jahr 2027 aufgeschoben werden muss. Die Flexibilisierung gibt den Projekten zudem mehr Planungssicherheit.
Die Aufstockung sorgt auch dafür, dass es keine Lücken bei der Finanzierung von Sportanlagen gibt, wie es zwischen den Programmen Nasak 4 und Nasak 5 geschehen ist. Dazumal musste aus der Not heraus das Programm Nasak 4 plus beschlossen werden, damit beitragswürdige Projekte nicht auf die lange Bank geschoben wurden. Mit dieser Aufstockung auf 15 Millionen Franken wird auch ermöglicht, mehr als 1 Million Franken für ein Projekt zu sprechen, was mit dem heutigen rechtlichen Rahmen nicht möglich ist. Diese Reserven dienen aber auch dazu, Projekte für Sportarten zu unterstützen, welche nicht in einer Gruppe zusammengefasst sind.
Bei Artikel 3 wird die Mitte-Fraktion der Mehrheit der WBK-N folgen. Damit möchte man eine weitere Flexibilisierung erreichen. Falls einmal ein Projekt in einem Sportbereich nicht umgesetzt wird, kann in Zukunft ein anderes Projekt von den Geldern profitieren, wenn es im gleichen Sportbereich angesiedelt ist.
Trotz dieser grundsätzlichen Zustimmung zur Vorlage gemäss Mehrheit der WBK-N hat unsere Fraktion zum gewählten Vorgehen noch zwei Bemerkungen zu machen.
1.[NB]Unsere Fraktion begrüsst es, wenn zusätzliche Gelder für fortschrittliche und zeitgemässe Sportinfrastrukturen bereitgestellt werden, jedoch müssen die geltenden Regeln und Rahmenbedingungen eingehalten werden. Es dürfen nicht einfach Projekte berücksichtigt werden, nur weil diese in Bern auf eine starke Lobby zählen können.
2.[NB]Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass in ländlichen Gebieten häufig das für Sportanlagen notwendige Geld fehlt. Denn in diesen Regionen haben wir ja nur sehr wenige Sportanlagen, welche eine nationale Funktion übernehmen können und damit auch in den Genuss der finanziellen Mittel der Nasak-Programme kommen. Hier könnte man mit sehr wenig Geld sehr viel für den Breitensport erreichen. Deshalb stellt sich schon die Frage, wie man Sportanlagen in ländlichen Gebieten in Zukunft stärker und nachhaltig fördern könnte. Ich bin davon überzeugt, dass der Bund ein Interesse hat, dass auch die Bevölkerung in den peripheren Gebieten von zeitgemässen und fortschrittlichen Sportinfrastrukturen profitieren kann. Dies würde schlussendlich auch der Akzeptanz der Nasak-Vorlagen guttun.
Die Mitte-Fraktion ist für Eintreten und wird grossmehrheitlich den Anträgen der Mehrheit der WBK-N folgen.